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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
größeres, bestehendes Mehrfamilienhaus, erbaut 1985. Dieses wird zunächst
energetisch bewertet. In einem zweiten Schritt wird ein Konzept erarbeitet, um
das Wohngebäude anhand von einzelnen Sanierungsmaßnahmen energetisch zu
optimieren. Für diese Verbesserungen soll die finanzielle Unterstützung nach der
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Es stellt sich die
Frage, nach welchen Regeln die energetische Bilanz des Wohngebäudes
durchzuführen ist, wenn die Beauftragung 2021 erfolgte: nach der letzten
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) oder nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz
(GEG 2020) sowie welche Fördervoraussetzungen potenzielle Sanierungsmaßnahmen
erfüllen müssen.
Fragen: Nach welchen rechtlichen
Rahmenbedingungen wird das Bestandsgebäude bilanziert - EnEV 2014 oder GEG 2020?
Anhand welcher Kriterien wird das Bestandsgebäude energetisch bewertet? Welche
Voraussetzungen müssen einzelne Sanierungsmaßnahmen erfüllen, damit sie im
Programm BEG EM förderbar sind?
Antwort:
20.05.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Mehrfamilienhaus
Baujahr 1985 energetisch bilanzieren: BEG EM –
Einzelmaßnahmen-Förderung durch BAFA
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Aspekte:
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