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GEG 2020: Praxis-Dialog
GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

Mehrfamilienhaus Baujahr 1985 energetisch bilanzieren: BEG EM – Einzelmaßnahmen-Förderung durch BAFA

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein größeres, bestehendes Mehrfamilienhaus, erbaut 1985. Dieses wird zunächst energetisch bewertet. In einem zweiten Schritt wird ein Konzept erarbeitet, um das Wohngebäude anhand von einzelnen Sanierungsmaßnahmen energetisch zu optimieren. Für diese Verbesserungen soll die finanzielle Unterstützung nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Es stellt sich die Frage, nach welchen Regeln die energetische Bilanz des Wohngebäudes durchzuführen ist, wenn die Beauftragung 2021 erfolgte: nach der letzten Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) oder nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) sowie welche Fördervoraussetzungen potenzielle Sanierungsmaßnahmen erfüllen müssen.

Fragen: Nach welchen rechtlichen Rahmenbedingungen wird das Bestandsgebäude bilanziert - EnEV 2014 oder GEG 2020? Anhand welcher Kriterien wird das Bestandsgebäude energetisch bewertet? Welche Voraussetzungen müssen einzelne Sanierungsmaßnahmen erfüllen, damit sie im Programm BEG EM förderbar sind?

Antwort: 20.05.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Mehrfamilienhaus Baujahr 1985 energetisch bilanzieren: BEG EM – Einzelmaßnahmen-Förderung durch BAFA

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