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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um eine
Vielzahl von Nichtwohngebäuden verschiedener Baujahre, die sich auf einem
großen, zusammenhängenden Standort befinden. Eigentümer ist ein Unternehmen,
welches in viele Tochterunternehmen aufgeteilt ist. Eine dieser
Töchterunternehmen ist für die Vermietung und Verpachtung der Gebäude zuständig.
Es stellt sich die Frage, ob das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) die Vorlage
eines Energieausweises fordert in folgenden Situationen: Verkauf eines
Standortes mit mehreren Gebäuden; Vermietung eines Gebäudes an externe Dritte
oder Vermietung an ein Schwesterunternehmen.
Fragen: Gibt es in den folgenden
Praxisbeispielen Situationen, wo es nach GEG 2020 zulässig ist, dass man auf das
Ausstellen und Vorlegen eines Energieausweises verzichten kann? Das
Tochterunternehmen verkauft einen Standort mit mehreren Gebäuden, vermietet
Gebäude an einen externen Dritten oder vermietet Gebäude an ein
Schwesterunternehmen.
Antwort:
23.04.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis-Pflicht
bei Verkauf und Neuvermietung bestehender Nichtwohngebäude eines
Unternehmens
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