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GEG 2020: Praxis-Dialog

GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

Energieausweis für Mehrfamilienhaus Baujahr 1900 mit neuer Technik zum Heizen und Wassererwärmen nach EnEV (DIN 4108) und GEG (DIN V 18599)


© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um älteren Mehrfamilienwohnhaus (MFH) Baujahr 1900. Die Anlagentechnik wurde kürzlich mit einer neuen Brennwert-Heizungsanlage und einer zentralen Warmwassererwärmung erneuert. Für dieses Wohnhaus wird ein Energiebedarfsausweis erstellt. Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020). Gemäß seinen Übergangsvorschriften werden bis einschließlich 1. Mai 2021 Energieausweise noch nach den Regeln der vorhergehenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) erstellt. Diese ‚alte‘ Verordnung erlaubt den Jahres-Primärenergiebedarf von nicht gekühlten Wohngebäuden auch anhand der Normen DIN V 4108-6 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 6: Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs) in Verbindung mit DIN V 4701-10 (Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen - Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung) zu ermitteln. Das GEG erlaubt dies auch, jedoch nur befristet bis Ende des Jahres 2023. Danach wird, voraussichtlich, die auch bereits jetzt verwendete DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) verpflichtend bleiben.

Fragen: Woran liegt es, dass die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs anhand der genannten Normen – die beide zulässig sind - dermaßen unterschiedlich ausfällt? Wie kann man diese Situation dem Eigentümer – den explizit der Endenergiebedarf und der Primärenergiebedarf des Gebäudes interessieren - am besten erklären?

Antwort: 15.03.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Energieausweis für Mehrfamilienhaus Baujahr 1900 mit neuer Technik zum Heizen und Wassererwärmen ausstellen nach EnEV (DIN 4108) und GEG (DIN V 18599)

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