.
Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um den Neubau
eines Nichtwohngebäudes – eine Autowerkstatt, die gemäß den Anforderungen des
neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020) geplant und gebaut wird. In der
Werkstatt wird auch eine Druckluftmaschine eingesetzt. Die entstehende Abwärme
soll für den Energiebedarf der Autowerkstatt zur Beheizung der Räume genutzt
werden. Es stellt sich die Frage, wie diese Konstellation im Energienachweis
nach GEG 2020 anhand der Normenreihe DIN V 18599 (Energetische Bewertung für
Gebäude), Ausgabe September 2018, berücksichtigt und rechnerisch angesetzt wird.
Fragen: Ist es zulässig, die Abwärme aus
den Druckluftmaschinen in der Energiebilanz-Berechnung für den GEG-Nachweis zu
berücksichtigen? Wenn dies zulässig ist, wie wird die Abwärme aus den
Druckluftmaschinen in der Energiebilanz-Berechnung für den GEG-Nachweis
berücksichtigt?
Antwort:
04.01.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energienachweis
nach GEG 2020 führen für eine neue Autowerkstatt mit
Raumbeheizung über die Abwärme der eingesetzten
Druckluftmaschine
Informieren Sie sich zum Premium-Zugang
Aspekte:
Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2020, Neubau, neu, planen, bauen,
errichten, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Gewerbebau, Gebäude,
Autowerkstatt, Auto, Werkstatt, Kfz-Werkstatt, Raumbeheizung,
Raum, Heizung, heizen, Abwärme, Druckluftmaschine, nutzen,
Ersatzmaßnahme, Energiebedarf, Nachweis, GEG-Nachweis,
nachweisen, Gesamtenergiebedarf, bilanzieren, Bilanz,
Energiebilanz,
Wollen Sie auf dem
Laufenden bleiben?
Über unseren GEG-Newsletter erfahren Sie kurz und bündig wie der aktuelle Stand der energetischen Anforderungen an Gebäude ist. Sie erhalten auch Hinweise zu nützlichen Fachinformationen und Praxis-Hilfen.
|
Experten-Newsletter abonnieren
|
|