GEG 2020 info

. Gebäudeenergiegesetz (GEG) praktisch anwenden
   Home + Aktuell
   GEG 20-24
   · Nachrichten
 · GEG 2024 Text
 
· GEG 2023 Text
 
· GEG 2020 Text
 
· Praxis-Dialog
 
· Praxishilfen
   WPG Wärmeplan.
   GEIG 2021
   EU-Richtlinien
   Alle Regeln
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Premium-Login
   Zugang bestellen
   Kombi-Paket
   GEG-Newsletter
   Praxis-Hilfen
   Kontakt | AGB
   Impressum
   Datenschutz
GEG 2024 - Heizungsgesetz in der Diskussion GEG | Nachrichten | > 13.05.2026

Bundeskabinett einigt sich auf einen Beschluss zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Foto: © frank peters - Fotolia.com


1. Neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG 2026)

Das Bundeskabinett hat sich am 13. Mai 2026 auf einen Kabinettsbeschluss zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) geeinigt.

zum Anfang der Seite

2. Kabinettsentwurf GModG

Wie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) berichtet, sehe der von den beiden zuständigen Bundesministerien (Wirtschaft und Bauen) eingebrachte Entwurf eine Neuorientierung bei der Effizienz und der Modernisierung im Gebäudesektor vor.

zum Anfang der Seite

3. Überblick zum GModG

Der Gesetzentwurf sehe nun - wie das BMWE berichtet - im Einzelnen vor:

Heizungen: Die Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien beim Heizen würden entfallen, genauso wie Betriebsverbote für bestimmte Heizungen. Es gelte freie Heizungswahl für alle Gebäudeeigentümer. Dabei könne aus unterschiedlichen Optionen gewählt werden: Wärmepumpen, Hybridmodelle und Biomasse-Pelletheizungen. Auch Gas- und Ölheizungen seien nun wieder zulässig.

Brennstoffe: Die dafür eingesetzten Brennstoffe würden sukzessive klimafreundlicher. Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen möchte, müsse also nach und nach den Anteil an grünem Öl bzw. Gas erhöhen und so zum Klimaschutz beitragen. Die vorgesehene Evaluierung des Gebäudemodernisierungsgesetzes schaffe zudem einen Mechanismus, mit dem nachgesteuert werden könnte, falls die Marktdynamik hinter dem 2045-Ziel zurückbleibe.

Biotreppe: Wer unter die Biotreppe falle, hätte ab 2029 einen zunehmenden Anteil an Biomethan, Bioheizöl, biogenem Flüssiggas oder aber grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate zur Wärmeerzeugung einzusetzen. Dieser biogene Anteil steige: von 10 % ab dem Jahr 2029, über 15 % ab dem Jahr 2030, gefolgt von 30 % ab dem Jahr 2035 und schließlich auf 60 % ab dem Jahr 2040.

Klimaschutz: Im Jahr 2030 sei eine Evaluation des Gebäudemodernisierungsgesetzes mit Bezug zum Klimaschutzgesetz und dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 vorgesehen.

Förderung: Die Bundesförderung für den Heizungstausch werde bis mindestens 2029 abgesichert.

Mieterschutz: Zum Schutz von Mietern würde die Bundesregierung im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz eine hälftige Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter beim Einbau einer Heizung, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben würden, regeln.

zum Anfang der Seite

4. Zeitschiene
 

Ab 1. Januar 2028: Bei neu eingebauten Heizungen würden die Mieter und Vermieter jeweils zur Hälfte die anfallenden Kohlendioxidkosten und Gasnetzentgelte tragen.

Ab 1. Januar 2029: Bei neu eingebauten Heizungen würden sich Mieter und Vermieter zudem für die Stufen 1, 2 und 3 der Biotreppe jeweils hälftig den für die biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil teilen.

EU-Gebäuderichtlinie: Die Bundesregierung würde die EU-Vorgaben 1:1 in nationales Recht umsetzen und würden nicht über das hinausgehen, was die Richtlinie an Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stelle.

zum Anfang der Seite

Download Gesetzentwurf:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (PDF, 1 MB)

zum Anfang der Seite

Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?

Über unseren Experten-Newsletter erfahren Sie kurz und bündig wie der aktuelle Stand der Fortschreibung des Energieeinsparrechts für Gebäude ist. Auch erhalten Sie Hinweise zu nützlichen Fachinfos und Praxis-Hilfen.
|
Experten-Newsletter: Konditionen und bestellen

 


Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

 Home + Aktuell | © 1999-2026 | Impressum | Datenschutz | Kontakt |

..  

.

.



Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart