Kurzinfo:
Am Abend des 28. März 2023 ist es soweit: Nach
intensiven Gesprächen einigt sich der
Koalitionsausschuss der Bundesregierung auf ein
"Modernisierungspaket für Klimaschutz und
Planungsbeschleunigung". Aus diesen Ergebnissen
lesen Sie hier über diejenigen Aspekte, die für das
energieeffiziente Planen, Bauen und Sanieren im
Gebäudebereich relevant sind.
1.
Novelle des Gebäudeenergiegesetzes GEG 2024
Die Energiewende
im Wärmebereich sieht die Regierungskoalition
als Schlüsselbereich um die gesetzten
klimapolitischen Ziele zu erreichen. Gebäude
eröffneten auch eine erhebliche Chance um unsere
Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu senken.
Ein schnelles Umsteuern im Bereich der
Gebäudewärme wertet die Koalition hierbei als
zentralen Baustein.
Parlamentarische Schritte: Der Gesetzentwurf für die
GEG-Novelle 2024 werde gegenwärtig im
Ressortkreis der zuständigen Bundesministerien
überarbeitet. Bereits im April wolle die
Bundesregierung die Fortschreibung des GEG im
Kabinett beraten. Ihr Ziel sei, noch vor der
Sommerpause das novellierte GEG 2024 im
Bundestag zu beschließen.
Den Entwurf für das GEG 2024 finden Sie in
GEG-info als konsolidierten HTML-Text. Dabei erkennen
Sie die geänderten Vorschriften an der
roten Schrift. Das neue GEG 2024 soll in zwei
Stufen in Kraft treten.
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GEG 2024: Entwurf als konsolidierter HTML-Text
Bild 2: Auch
erneuerbare Wärme und Kälte aus dem Erdbereich zu
nutzen soll zunehmend helfen, den Verbrauch fossiler
Energien zu mindern.
© Foto: arahan - Fotolia.com
2.
Heizen mit erneuerbaren Energien
Vor einem Jahr -
im Koalitionsausschuss am 24. März 2022 hatten
die Vertreter der regierenden Parteien bereits
beschlossen, gesetzlich festzuschreiben, dass ab
dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute
Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien
betrieben werden soll.
Nun ist es soweit.
Im Referentenentwurf werde darauf geachtet, dass
ein technologieoffener Ansatz verfolgt werde.
Auch werde allen Betroffenen eine ausreichende
Übergangszeit eingeräumt. Das Gesetz werde dabei
pragmatisch ausgestaltet. Dies bedeute auch,
dass unbillige Härten zum sozialen Ausgleich
werden vermieden und soziale Aspekte
angemessen berücksichtigt werden. Auch die
Mieterinnen und Mieter seien dabei bedacht.
Damit Bürgerinnen und Bürger nicht überfordert
werden, werde zielorientiert geprüft, wie der ambitioniertere Austausch von Öl- und
Gasheizungen aufgrund der Änderungen des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) effizient und
bürokratiearm gefördert werden soll. Der Klima-
und Transformationsfonds würde dazu als finanzielle
Ressource dienen. Der Koalitionsbeschluss
betont in seinem Ergebnisbericht: "Niemand wird im Stich gelassen." Auch
an dieser Aussage wird sich der Erfolg messen
lassen.
Inkrafttreten
in zwei Schritten: Der Entwurf für das
novellierte GEG sieht soweit vor, dass das
Gesetz am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Jedoch
sollen folgende Regelungen erst ab 1. Oktober
2024 gelten:
§ 60b Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung
sowie
§ 60c Hydraulischer Abgleich und weitere
Maßnahmen
zur Heizungsoptimierung
Bild 3: Laut Entwurf
für das novellierte Gebäudeenergiegesetz sollen die
neuen Regeln für die Heizungsprüfung und
-optimierung erst ab 1. Oktober 2024 gelten.
© Foto: Kzenon - Fotolia.com
3.
Klimaneutralität im PKW-Bereich beschleunigen
Der Masterplan
Ladeinfrastruktur II sichert, laut
Konditionsbeschluss, dass der für die Erreichung
der Klimaziele erforderliche Ausbau der
Ladeinfrastruktur in Zusammenarbeit von
Ressorts, Ländern, Kommunen sowie der Automobil-
und Energiewirtschaft erreicht wird. Kommt der
Ladeinfrastruktur-Ausbau nicht schnell genug
voran, steuere die Bundesregierung über den
engmaschigen Monitoring-Mechanismus nach.
Dazu gehört
auch die Ladesäuleninfrastruktur an Gebäuden:
Die Bundesregierung werde - betont der
Koalitionsausschuss - das
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz
(GEIG) dergestalt novellieren, dass
Anforderungen für Ladesäulen-Infrastruktur für
Wohn- und Gewerbegebäude deutlich ambitionierter
ausgestaltet werden. Außerdem würde gesetzlich
geregelt, dass binnen fünf Jahren eine
verbindliche Bereitstellung von
öffentlich-zugänglichen Ladepunkten bei
Stellplätzen mit öffentlichem Zugang erfolge
(Parkplatzauflage für Einzelhandel, Flughäfen,
Bahnhöfe etc.).
Bild 4: Die
Bundesregierung plant die Anforderungen für
Ladesäulen-Infrastruktur für Wohn- und
Gewerbegebäude deutlich ambitionierter zu gestalten.
© Foto: lightpoet - Fotolia.com
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