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"Fit for 55": Umsetzung des EU-Klimaziels 2030 GEG | Nachrichten | > 29. März 2023

Koalition vereinbart ambitionierten Zeitplan:
Novelle GEG 2024 vor Sommerpause beschließen

--> GEG 2024: Entwurf als konsolidierter HTML-Text

Foto: © Simon Kraus - Fotolia.com


Kurzinfo: Am Abend des 28. März 2023 ist es soweit: Nach intensiven Gesprächen einigt sich der Koalitionsausschuss der Bundesregierung auf ein "Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung". Aus diesen Ergebnissen lesen Sie hier über diejenigen Aspekte, die für das energieeffiziente Planen, Bauen und Sanieren im Gebäudebereich relevant sind.

Aufzählung

1. Novelle Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024)

Aufzählung

2. Heizen mit erneuerbaren Energien

Aufzählung

3. Klimaneutralität im PKW-Bereich beschleunigen

Aufzählung

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1. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes GEG 2024

Die Energiewende im Wärmebereich sieht die Regierungskoalition als Schlüsselbereich um die gesetzten klimapolitischen Ziele zu erreichen. Gebäude eröffneten auch eine erhebliche Chance um unsere Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu senken. Ein schnelles Umsteuern im Bereich der Gebäudewärme wertet die Koalition hierbei als zentralen Baustein.

Parlamentarische Schritte: Der Gesetzentwurf für die GEG-Novelle 2024 werde gegenwärtig im Ressortkreis der zuständigen Bundesministerien überarbeitet. Bereits im April wolle die Bundesregierung die Fortschreibung des GEG im Kabinett beraten. Ihr Ziel sei, noch vor der Sommerpause das novellierte GEG 2024 im Bundestag zu beschließen.

Den Entwurf für das GEG 2024 finden Sie in GEG-info als konsolidierten HTML-Text. Dabei erkennen Sie die geänderten Vorschriften an der roten Schrift. Das neue GEG 2024 soll in zwei Stufen in Kraft treten.
| GEG 2024: Entwurf als konsolidierter HTML-Text

Erneuerbare Wärme und Kälte aus dem Erdbereich

Bild 2: Auch erneuerbare Wärme und Kälte aus dem Erdbereich zu nutzen soll zunehmend helfen, den Verbrauch fossiler Energien zu mindern.
© Foto: arahan - Fotolia.com

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2. Heizen mit erneuerbaren Energien

Vor einem Jahr - im Koalitionsausschuss am 24. März 2022 hatten die Vertreter der regierenden Parteien bereits beschlossen, gesetzlich festzuschreiben, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll.

Nun ist es soweit. Im Referentenentwurf werde darauf geachtet, dass ein technologieoffener Ansatz verfolgt werde. Auch werde allen Betroffenen eine ausreichende Übergangszeit eingeräumt. Das Gesetz werde dabei pragmatisch ausgestaltet. Dies bedeute auch, dass unbillige Härten zum sozialen Ausgleich werden vermieden und soziale Aspekte angemessen berücksichtigt werden. Auch die Mieterinnen und Mieter seien dabei bedacht. Damit Bürgerinnen und Bürger nicht überfordert werden, werde zielorientiert geprüft, wie der ambitioniertere Austausch von Öl- und Gasheizungen aufgrund der Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) effizient und bürokratiearm gefördert werden soll. Der Klima- und Transformationsfonds würde dazu als finanzielle Ressource dienen. Der Koalitionsbeschluss betont in seinem Ergebnisbericht: "Niemand wird im Stich gelassen." Auch an dieser Aussage wird sich der Erfolg messen lassen.

Inkrafttreten in zwei Schritten: Der Entwurf für das novellierte GEG sieht soweit vor, dass das Gesetz am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Jedoch sollen folgende Regelungen erst ab 1. Oktober 2024 gelten:
-> § 60b Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung sowie
-> § 60c Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen
zur Heizungsoptimierung

Regeln für die Heizungsprüfung und -optimierung erst ab 1. Oktober 2024 gelten

Bild 3: Laut Entwurf für das novellierte Gebäudeenergiegesetz sollen die neuen Regeln für die Heizungsprüfung und -optimierung erst ab 1. Oktober 2024 gelten.
© Foto: Kzenon - Fotolia.com

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3. Klimaneutralität im PKW-Bereich beschleunigen

Der Masterplan Ladeinfrastruktur II sichert, laut Konditionsbeschluss, dass der für die Erreichung der Klimaziele erforderliche Ausbau der Ladeinfrastruktur in Zusammenarbeit von Ressorts, Ländern, Kommunen sowie der Automobil- und Energiewirtschaft erreicht wird. Kommt der Ladeinfrastruktur-Ausbau nicht schnell genug voran, steuere die Bundesregierung über den engmaschigen Monitoring-Mechanismus nach.

Dazu gehört auch die Ladesäuleninfrastruktur an Gebäuden: Die Bundesregierung werde - betont der Koalitionsausschuss - das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) dergestalt novellieren, dass Anforderungen für Ladesäulen-Infrastruktur für Wohn- und Gewerbegebäude deutlich ambitionierter ausgestaltet werden. Außerdem würde gesetzlich geregelt, dass binnen fünf Jahren eine verbindliche Bereitstellung von öffentlich-zugänglichen Ladepunkten bei Stellplätzen mit öffentlichem Zugang erfolge (Parkplatzauflage für Einzelhandel, Flughäfen, Bahnhöfe etc.).

Anforderungen für Ladesäulen-Infrastruktur wird novelliert

Bild 4: Die Bundesregierung plant die Anforderungen für Ladesäulen-Infrastruktur für Wohn- und Gewerbegebäude deutlich ambitionierter zu gestalten.
© Foto: lightpoet - Fotolia.com

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart