GEG 2020 info

. Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird novelliert
   Home + Aktuell
   GEG 20-24
   · Nachrichten
 · GEG 2024 Text
 
· GEG 2023 Text
 
· GEG 2020 Text
 
· Praxis-Dialog
 
· Praxishilfen
   WPG Wärmeplan.
   GEIG 2021
   EPBD EU-Richtl.
   Alle Regeln
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Premium-Login
   Zugang bestellen
   Kombi-Paket
   GEG-Newsletter
   Praxis-Hilfen
   Kontakt | AGB
   Impressum
   Datenschutz


Bundestags-Ausschuss: Stellungnahmen zur GEG-Novelle
GEG | Nachrichten | > 22.06.2022

GEG-Novelle 2023 auf dem Weg:
Anhörung des Bundestag-Ausschusses für Klimaschutz und Energie zur Formulierungshilfe der EnWG-Novelle

--> Was soll sich wie und warum voraussichtlich ändern?
--> Konsolidierter Text der vorgeschlagenen GEG-Novelle

Foto: © Sebastian Bernhardt - Fotolia.com


Kurzinfo: Am 31. Mai 2022 lud der Bundestags-Ausschuss  für Klimaschutz und Energie etliche Sachverständige aus Wirtschaft und Wissenschaft zu einer öffentlichen Anhörung ein. Sie hatten Gelegenheit ihre Position zu der vorgeschlagenen Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorzutragen. erschaffen Sie sich einen Überblick zu dem aktuellen Stand der Gesetzes-Novelle:

Aufzählung

1. Kontext der GEG-Novelle

Aufzählung

2. Änderungs-Vorschläge zum GEG 2023

Aufzählung

3. Positionen der Sachverständigen

Aufzählung

4. Konsolidierter Novellen-Text GEG 2023

Aufzählung

Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?


1. Kontext der GEG-Novelle

Die GEG-Novelle ist eingebettet in den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts. Dieses steht im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm der Bundesregierung und der Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung.

Das Klimaschutz-Sofortprogramm legte 2021 fest:
Deutschland solle bereits 2045 klimaneutral werden. Dieses neue Ziel hatte die Bundesregierung im novellierten Klimaschutzgesetz verankert. Mit dem Sofortprogramm 2022 stellte sie zusätzliche acht Milliarden Euro bereit für eine Industrie ohne Kohle, für grünen Wasserstoff und grünen Stahl, für die energetische Gebäudesanierung und einen klimafreundlichen Verkehr.

Auswirkungen im Gebäudebereich: Nach den Plänen der Bundesregierung soll bis 2030 der CO2-Ausstoß im Gebäudebereich auf weniger als ein Drittel reduziert werden. Das Energiespar- und Klimaschutzpotenzial im Gebäudebestand ist bekanntlich nach wie vor sehr groß. Deshalb wollte die Bundesregierung die energetische Gebäudesanierung mit dem Sofortprogramm in den Jahren 2022 und 2023 noch stärker fördern: Allein 4,5 Milliarden Euro sollten dafür zusätzlich bereitstehen. Ab 2023 wollte der Bund keine Heizungen mehr fördern, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Bis 2025 sah das Sofortprogramm für den klimagerechten sozialen Wohnungsbau zusätzlich eine Milliarde Euro Programmmittel vor, damit klimafreundliches Wohnen bezahlbar bleibe.

zum Anfang der Seite

2. Änderungs-Vorschläge zum GEG 2023

Als Grundlage des novellierten GEG 2023 diente die folgende Ausschussdrucksache 20(25)95 vom 18. Mai 2022, zu der auch die Sachverständigen Stellung bezogen:

--> Änderung des Gebäudeenergiegesetzes sowie Änderungen des EnWG entsprechend der Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 20/1599 (EnWG-Novelle)

Ab Artikel 8a (Seite 14 in der Drucksache) ist die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes vorgeschlagen. Artikel 9 (Inkrafttreten) ist zwar für das ganze Gesetz formuliert, doch für die GEG-Novelle lässt sich das Inkrafttreten in zwei Sätzen zusammenfassen: Die Novelle soll ab 1. Januar 2023 gelten. Ausnahmen von dieser Regel sollen die Erleichterungen für Flüchtlingsunterkünfte bilden. Dies beträfe die folgende Paragraphen und Anforderungen:

§ 48 (Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei ÄnderungAusnahmen bei Sanierungen für Flüchtlingsunterkünfte; § 102 (Befreiungen) Befreiungsanträge für Flüchtlingsunterkünfte

Lesen Sie auch unsere folgende Zusammenfassung:
--> Novelle: Was soll sich wie und warum ändern?

zum Anfang der Seite

3. Positionen der Sachverständigen

Der Bundestags-Ausschuss hatte folgende Sachverständigen, bzw. die Vertreter von Organisationen eingeladen um sich zur GEG-Novelle zu äußern. Wenn Sie auf die Wörter in blauer Schrift klicken, öffnen sich die Stellungnahmen als PDF-Dateien in neuen Fenstern:

zum Anfang der Seite

4. Konsolidierter Novellen-Text GEG 2023

Sie kennen das Problem mit erneuerten Gesetzen. So umfasst auch der Entwurf für die GEG-Novelle nur die vorgeschlagenen Änderungen. Wir haben für Sie diese in den aktuellen GEG-Text eingepflegt.

Sie können nun "vorab" lesen wie der Novellentext voraussichtlich lauten wird. Die einzelnen Änderungen erkennen Sie an der roten Schrift.
--> Konsolidierter Text Entwurf GEG-Novelle

zum Anfang der Seite

Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?

Über unseren Experten-Newsletter erfahren Sie kurz und bündig wie der aktuelle Stand der Fortschreibung des Energieeinsparrechts für Gebäude ist. Auch erhalten Sie Hinweise zu nützlichen Fachinfos und Praxis-Hilfen.
|
Experten-Newsletter: Konditionen und bestellen

 


Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

| GEG 2020 Start | Nachrichten | GEG 2020 Text | Praxis-Dialog | Praxis-Hilfen Kontakt |

..  

.

 Home + Aktuell

© 1999-2024 | Impressum | Datenschutz | Kontakt |

.



Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart