GEG 2020 info

. Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) praktisch anwenden
   Home + Aktuell
    GEG 20 -24
   · Nachrichten
 · GEG 2020 Text
 
· Praxis-Dialog
 
· Praxis-Hilfen
   EnEV 2014/2016
   EEWärmeG 2011
   EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
   PREMIUM Login
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   GEG-Newsletter
   Zugang bestellen
   Medien-Service
   EnEV-Archiv
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz
"Fit for 55": Umsetzung des EU-Klimaziels 2030
GEG | Nachrichten | > 15.07.2021

Auf dem Weg zum klimaneutralen Europa 2050
"Fit for 55": Umsetzung des EU-Klimaziels 2030

Treibhausgasemissionen müssen viel drastischer sinken
--> Wie reagieren die deutsche Wirtschaft und Wissenschaft?

Foto: © bluedesign - Fotolia.com


Kurzinfo: Die EU soll bis 2050 klimaneutral werden. Dafür wäre es nötig, dass die Netto-Treibhausgasemissionen schrittweise deutlicher sinken. Im Vergleich zu 1990 müssten es bis 2030 mindestens 55 Prozent weniger sein. Bisher waren nur 40 Prozent angestrebt. Die Europäische Kommission will dafür den Einsatz erneuerbarer Energien in den Mitgliedsländern verstärken. Wir berichten für Sie kurz und bündig:

Aufzählung

1. Novelle: EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien

Aufzählung

2. Vorstellung: Vorschlag der EU-Energiekommission

Aufzählung

3. Das Fit for 55-Paket auf einen Blick

Aufzählung

4. Die EU-Ziele für die einzelnen Bereiche

Aufzählung

5. Der Grüne Deal der EU für den Gebäudebereich

Aufzählung

6. Dokumente zum EU-Vorschlag

Aufzählung

Newsletter: Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?


1. Novelle: EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien

Die Europäische Kommission hat die Richtlinie über erneuerbare Energien. Am 14. Juli 2021 hat sie ihren Vorschlag veröffentlicht. Er gehört zum Paket "Delivery on the European Green Deal" - übersetzt: "Lieferung im Rahmen des Grünen Abkommens". Damit will die Kommission die Einführung erneuerbarer Energien in der EU beschleunigen. Dies soll einen entscheidenden Beitrag zu dem Ziel leisten, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken. Das Endziel ist die Klimaneutralität bis 2050.

Aufbauend auf der Richtlinie 2018/2001/EU erhöht der Vorschlag das derzeitige EU-Ziel von "mindestens 32 Prozent" erneuerbarer Energiequellen im Gesamtenergiemix bis 2030 auf mindestens 40 Prozent. Dies entspricht einer Verdoppelung des derzeitigen Anteils erneuerbarer Energien von 19,7 Prozent in nur einem Jahrzehnt. Außerdem wird ein umfassender Rahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien in allen Wirtschaftssektoren im Einklang mit der Vision der Kommission für das integrierte Energiesystem der Zukunft festgelegt. Diese Überarbeitung konzentriert sich auf Sektoren, in denen die Integration erneuerbarer Energien bisher langsamer vorangekommen ist. Dazu gehören Verkehr, Gebäude und Industrie.

Einige dieser Maßnahmen haben die Form zusätzlicher Ziele. Andere sollen Verwaltungsverfahren vereinfachen und Engpässe im Rahmen der geltenden Vorschriften glätten. Sie sollen Genehmigungsverfahren beschleunigen. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Energiesysteme der EU flexibler zu gestalten. Auch sollen sie erneuerbare Energien leichter in das Netz einbinden. Damit sollen Fernwärme, Wärmepumpen, Hausbatterien und Elektrofahrzeuge ihr Potenzial besser ausschöpfen können.

Wie läuft es weiter? Zusammen mit dem Rest des zeitgleichen Pakets – überarbeitete EU-Vorschriften zu Energieeffizienz, Energiebesteuerung, Emissionshandel und Verkehr – geht der Vorschlag zunächst an den Rat und das Europäische Parlament.

zum Anfang der Seite

2. Vorstellung: Vorschlag der EU-Energiekommission

Kadri Simson, EU-Energiekomissarin, Estland

Bild 2: Kadri Simson, EU-Energiekommissarin, Estland, betonte zur Vorstellung des Vorschlags für eine Novelle: "Die Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist ein wesentlicher Bestandteil des heutigen Pakets, das festlegt, wie wir die Emissionen bis 2030 um 55 Prozent reduzieren wollen. Bis 2050 muss der Großteil unserer Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Die Planung und der Bau einer Energieinfrastruktur brauchen Zeit. Um also bis Mitte des Jahrhunderts netto null zu erreichen, brauchen wir bereits in diesem Jahrzehnt eine beispiellose Transformation."


Die stetige Entwicklung der erneuerbaren Energien der letzten Jahre und Jahrzehnte müsse zu einer Revolution werden. Erneuerbarer Strom sei mittlerweile vielerorts die günstigste Variante. Und oft seien es europäische Unternehmen und europäische Technologien, die diesen grünen Strom lieferten. Indem wir unser Ziel für erneuerbare Energien bis 2030 auf 40 Prozent anheben würden, förderten wir nicht nur eine sauberere und billigere Energieerzeugung, sondern stärkten auch einen Wirtschaftssektor mit bemerkenswertem Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen, Wachstum und Handel.

Der EU-Vorschlag ziele darauf ab, den Aufstieg der erneuerbaren Energien weiter zu beschleunigen. Dafür biete er zusätzliche Anreize für Verbesserungen, wenn der Fortschritt langsam sei, etwa bei Gebäuden oder im Verkehr. Er führe jedoch auch eine größere Flexibilität in unserem Energiesystem ein. Diese würde dazu dienen, neue Technologien wie erneuerbaren Wasserstoff zu erleichtern und die erneuerbaren Offshore-Energien reibungslos in das Netz zu integrieren.

zum Anfang der Seite

3. Das Fit for 55-Paket: Auf einen Blick

Das Fit for 55-Paket besteht aus einer Reihe miteinander verbundener Vorschläge, die alle auf das gleiche Ziel hinwirken wollen. Sie sollen einen fairen, wettbewerbsfähigen und grünen Übergang bis 2030 und darüber hinaus gewährleisten. Wo möglich werden bestehende Rechtsvorschriften aus Sicht der EU-Kommission ehrgeiziger gestaltet und bei Bedarf werden neue Vorschläge auf den Tisch gelegt. Insgesamt soll das das Paket acht bestehende Rechtsvorschriften stärken und stellt fünf neue Initiativen in verschiedenen Politikbereichen und Wirtschaftssektoren vor: Klima, Energie und Kraftstoffe, Verkehr, Gebäude, Landnutzung und Forstwirtschaft.

Hinter den Vorschlägen steht eine Analyse der Folgenabschätzung, die die Verflechtung des Gesamtpakets berücksichtigt. Die Analyse zeige, dass eine übermäßige Abhängigkeit von einer verstärkten Regulierungspolitik zu unnötig hohen wirtschaftlichen Belastungen führen würde, während die CO2-Bepreisung allein anhaltendes Marktversagen und nicht marktwirtschaftliche Hindernisse nicht überwinden würde. Der gewählte Politik-Mix soll eine sorgfältige Balance zwischen Preisgestaltung, Zielvorgaben, Standards und Fördermaßnahmen gestalten.

Preisgestaltung
• Stärkeres Emissionshandelssystem auch im Luftverkehr
• Ausweitung des Emissionshandels auf Seeverkehr, Straßenverkehr und Gebäude
• Aktualisierte Energiebesteuerungsrichtlinie
• Neuer Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzen

Ziele
• Aktualisierte Lastenteilungsverordnung
• Aktualisierte Verordnung über Änderungen der Landnutzung und Forstwirtschaft
• Aktualisierte Richtlinie über erneuerbare Energien
• Aktualisierte Energieeffizienzrichtlinie

Regeln
• Strengere CO2-Leistung für Autos und Transporter
• Neue Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
• ReFuelEU: Nachhaltigere Flugkraftstoffe
• FuelEU: Sauberere Schiffskraftstoffe

Fördermaßnahmen
Diese umfassen die Nutzung von Einnahmen und Vorschriften zur Förderung von Innovation, zum Aufbau von Solidarität und zur Minderung der Auswirkungen für die Schwachen, insbesondere durch den neuen Fonds für soziales Klima und erweiterte Modernisierungs- und Innovationsfonds.

zum Anfang der Seite

4. Die EU-Ziele für die einzelnen Bereiche

Die EU-Kommission hat - nach eigenen Angaben - die Folgen ausführlich abgeschätzt und eine öffentliche Anhörung und Beratung durchgeführt. Der Vorschlag der EU-Kommission definiere neue Ziele auf nationaler Ebene für die Mitgliedsstaaten. Sie sollten in den einzelnen Bereichen folgende Veränderungen erzielen:

  • Gebäude: Einen neuen Maßstab für die Nutzung erneuerbarer Energien definieren. Bis 2030 müssten 49 Prozent der in Gebäuden genutzten Energien aus erneuerbaren Quellen stammen.

  • Industrie: Einen neuen Maßstab einführen, für einen jährlichen Anstieg der Nutzung erneuerbarer Energien um 1,1 Prozent.

  • Heizung und Kühlung: Die bereits bestehende, unverbindliche jährliche Erhöhung um 1,1 Prozentpunkte für die Mitgliedstaaten werde verbindlich. Zusätzlich würden spezifische, unverbindliche nationalen Aufstockungen eingeführt.

  • Fernwärme und Fernkälte: Aktuell gälte für die Nutzung erneuerbarer Energien ein unverbindlicher Anstieg um 1 Prozent. Die Novelle verdoppele diesen Wert und schlage einen ebenso indikativen Anstieg von 2,1 Prozentpunkte pro Jahr vor.

zum Anfang der Seite

5. Der Grüne Deal der EU für den Gebäudebereich

Unter dem Motto "Renovierung von Gebäuden für einen grüneren Lebensstil" betont die EU-Kommission, dass die energetische Sanierung unserer Bauwerke Energie einspart, die Menschen darin vor extremer Hitze oder Kälte schützt und nicht zuletzt die Energiearmut bekämpft.

Der neue Sozialklimafond soll diejenigen EU-Bürger unterstützen, die am stärksten von Energie- oder Mobilitätsarmut betroffen oder bedroht sind. Er soll dazu beitragen, die Kosten für diejenigen zu senken, die am stärksten von Veränderungen betroffen sind. Der neue Sozialklimafond soll sicherstellen, dass der Übergang fair ist und niemand zurückbleibt.

Dieser Sozialklimafond soll 72,2 Milliarden Euro über einen Zeitraum von 7 Jahren für die Renovierung von Gebäuden bereitstellen. Weiterhin soll er den Zugang zu emissionsfreier und emissionsarmer Mobilität oder sogar für Einkommensbeihilfen genutzt werden.

Parallel zu Wohnungen müssen auch öffentliche Gebäude saniert werden, um mehr erneuerbare Energien zu nutzen und energieeffizienter zu sein. Dazu sollten folgende Aktionen führen:

  • Sanierungsquote: Die Kommission schlägt vor, von den Mitgliedstaaten zu fordern, jährlich mindestens 3 Prozent der Gesamtgrundfläche aller öffentlichen Gebäude zu renovieren.

  • EE-Nutzungspflicht: Die Kommission schlägt vor einen Maßstab von 49 Prozent erneuerbarer Energien in Gebäuden bis 2030 setzen. Auch sollten die Mitgliedstaaten die Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen und Kühlen bis 2030 um jährlich +1,1 Prozentpunkte erhöhen.

zum Anfang der Seite

6. Dokumente zum Paket "Fit for 55" in Englisch

--> Lesen Sie dazu weiter: Wie reagieren die deutsche Wirtschaft und Wissenschaft auf diese Absichten der EU-Gremien?

zum Anfang der Seite

Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?

Über unseren Experten-Newsletter erfahren Sie kurz und bündig wie der aktuelle Stand der Fortschreibung des Energieeinsparrechts für Gebäude ist. Auch erhalten Sie Hinweise zu nützlichen Fachinfos und Praxis-Hilfen.
|
Experten-Newsletter: Konditionen und bestellen

 


Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

| GEG 2020 Start | Nachrichten | GEG 2020 Text | Praxis-Dialog | Praxis-Hilfen Kontakt |

..  

.

 Home + Aktuell

GEG 2020-2024 | WPG Wärmeplanung | GEIG | Archiv Regelungen | Dienstleister | Service + Dialog |

.



© 1999-2024 |
Impressum | Datenschutz | Kontakt |
Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart