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. Energieeinsparrecht für Gebäude soll EnEG, EnEV und EEWärmeG zusammenführen!
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GebäudeEnergieGesetz im Bundestag
GEG-Start | Nachrichten | > 30.01.2020

Auf dem Weg zum Gebäudeenergiegesetz GEG

Gebäudeenergiegesetz GEG im Bundestag

Bericht zur ersten Lesung des Entwurfes der Bundesregierung und Reaktionen aus der Wirtschaft

Grafik: © OrpheusXL - Fotolia.com


Kurzinfo: Nun sind wir wieder einen Schritt weiter! Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll die bislang parallel laufenden Regeln der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) zusammenführen und fortschreiben. Der Bundesrat hatte kurz vor Weihnachten noch eine lange "Wunschliste" zum GEG-Entwurf vorgelegt. Damit musste sich die Bundesregierung befassen und dem Bundestag einen aktualisierten GEG-Entwurf vorlegen. Am 29. Jan.2020 haben sich die Parlamentarier in der ersten Lesung damit befasst. Wie haben sie debattiert? Was meinen die Wirtschaftsverbände zum GEG-Entwurf? Verschaffen Sie sich einen Überblick mit unserem Bericht.
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22.01.2020 Bundesregierung: Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz

Überblick und Links zu folgenden Aspekten:

Aufzählung

Diskussion im Bundestag
 

Aufzählung

DENEFF: Gebäudeenergiegesetz im Bundestag: „Mogelpackung für den Klimaschutz“
 

Aufzählung

Bioenergieverbände: Gebäudeenergiegesetz:
Mit Bioenergie Wahlfreiheit für Hausbesitzer wahren
 

Aufzählung

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1. Diskussion im Bundestag

Carsten Müller aus Braunschweig (CDU/CSU) lobte zunächst dass es endlich gelungen sei die parallel laufenden Energieeinsparregeln zusammenzuführen. (Allerdings sind es noch immer 114 Paragraphen und 11 Anlagen!) Auch betonte er ausdrücklich, dass Energieeffizienz-Investitionen und -Anforderungen nicht zu unverhältnismäßigen Baupreissteigerungen führen würden. (Dafür erntete er Beifall auch von den Grünen.) Müller erwähnte die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen des BMWi zum GEG, die ergeben hätten, dass es keine "zentraler Kostentreiber" sei sondern im Gegenteil, die deutsche Wirtschaft stärke. Überraschenderweise fügte er auch hinzu, dass das Gesetz "noch etwas Luft nach oben" habe, womit er vermutlich den energetischen Neubau-Standard meinte, der laut GEG-Entwurf nicht steigen soll. Danach brachte Müller einige konkreter Vorschläge:
Die Vorbildfunktion der Liegenschaften der öffentlichen Hand müsse gestärkt werden. Die wirtschaftliche Vertretbarkeit verdiene einen ganzheitlichen Ansatz im GEG, wie Komfort, Raumluft, Lichtqualität und Auswirkung auf Gesundheit. Er lobte die Innovationsklausel, warnte jedoch dass man sie nicht missbrauchen dürfte um die Anforderungen zu unterlaufen. Auch müsse der Begriff "Quartier" klarer definiert sein wie beispielsweise im Energiewirtschaftsgesetz.

Steffen Kotré (AfD) bezeichnete den GEG-Entwurf als weiteren Schritt zur "sozialistischen Energiepolitik". Er bemängelte den Verbot von Ölheizungen, den Zwang bestimme Energieformen zu nutzen und die seiner Meinung nach "übertriebenen Ökoauflagen". Das vorliegende Gesetz beschneide die Freiheit der Bürger, sich selbst um die Energie- und Wärmeversorgung der Häuser zu kümmern. Er beendete seine Rede mit dem Ausspruch "Freiheit statt Energiesozialismus!"

Timo Gremmels (SPD) nahm den Titel eines Presseartikels auf und begann sein Rede mit der Aussage, dass das GEG besser sei als sein Ruf. (Das Letzterer nicht sehr gut ist verwundet nicht angesichts des "politischen Theaters", das wir in den letzten Jahren erlebt haben.) Der GEG-Entwurf schaffe laut Gremmels "ein modernes Ordnungsrecht für klimafreundliches Bauen". Auch er lobte die Bündelung der Energiesparregeln und gestand, dass er sich auch eine Verschärfung des energetischen Standards gewünscht hätte! (Man fragt sich unweigerlich, was für ein politischen "Lüftchen" hier vielleicht einen Sturm ankündig...) Er warnte auch vor dem Missbauch der Innovationsklausel und betonte ausdrücklich, dass es ab 2026 ein Ölheizungsverbot geben würde außer dort wo es eben keine Alternativen gäbe. Die SPD sähe im Bestand das größte Potenzial Energie einzusparen. Sie wolle hohe energetische Standards sicherstellen, ohne dass die Mieter darunter zu leiden hätten. Fünf Verbesserungen für den GEG-Entwurf schlug Gremmels zum Schluss vor, die sie im parlamentarischen Verfahren umsetzen würden: bei der Ladeinfrastruktur für E-Autos, bei der Gebäudeautomatisierung und -digitalisierung, bei den Themen „synthetische Brennstoffe“ und „nachhaltig Bauen“ sowie im Hinblick auf die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand.

Dr. Martin Neumann (FDP) stellte fest, dass das neue Gesetz die Regeln vereinfachen sollte, nicht sie einfach zu addieren. Das GEG habe eine Schlüsselfunktion beim Thema "Energiewende und Klimaneutralität" und er hege Zweifel daran, ob man dies genügend ernst nähme. Die Themen "Wirtschaftlichkeit" und "Technologieoffenheit" müssten hinterfragt werden und beim Heizungsverbot solle man sich auf den Brennstoff konzentrieren, darum gehe es primär. Wichtig seien auch die Themen "Hybrid-", "quartiersbezogene Lösungen" und insbesondere "qualifizierte Energieberatung". Dabei solle man die Gebäude insgesamt betrachten nicht nur Einzelmaßnahmen vorsehen. Er empfahl vom Primärenergiebedarf auf den CO2-Ausstoss als Energiespar-Messlatte umzusteigen. Das würden auch die Eigentümer besser verstehen und wäre auch im Sinne der Technologieoffenheit. Grüne Gase wie Wasserstoff und Biomethan müssten auch berücksichtigt werden. Die Parlamentarier hätten nun die Chance so manches im GEG-Entwurf zu verbessern. "Es kann losgehen." schloss er seine Rede mit Elan.

 Lorenz Gösta (DIE LINKE) begann mit der Aussage "Heute ist ein schlechter Tag für den Klimaschutz!" Der GEG-Entwurf würde in den wesentlichen Punkten "hinten und vorne" nicht reichen. Die Bundesregierung schaffe damit in 10 oder 20 Jahren kostenintensive Sanierungsfälle. Ihre Fraktion hätten einen Aktionsplan Klimagerechtigkeit geschaffen als Gegenentwurf, der unter anderem bundesweite Mietendeckel wie in Berlin vorsehe. Sie wollten ein öffentliches Wohnungsbauprogramm einführen und sozial gerecht dämmen, das wäre für sie Klimagerechtigkeit.

Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) warnte eingangs, dass der Energieverbrauch in Gebäuden und Verkehr in Deutschland zugenommen hätten. Der GEG-Entwurf verhindere den Umstieg auf Erneuerbare und das Energiesparen. Er schreibe Energiestandards für Neubauten von 2013 vor und für erneuerbare Energien von 2009. Sie fänden, Neubauten müssen den Passivhaus-Standard entsprechen. Angesichts der Praxis in anderen EU-Staaten sei es inakzeptabel, dass Wärmepumpen, Geothermie, Biomasse und Solarthermie im Gesetzentwurf nicht vernünftig eingebaut wären. Die Unternehmensinitiative DENEFF würde den GEG-Entwurf zu recht "eine Mogelpackung" nennen.

Dr. Andreas Lenz (CDU) lobte die Strategie Anreize zu schaffen statt Verbote, so wie beispielsweise mit der staatlichen Förderung beim Einbau einer neuen Heizung. Als verbesserungswürdig sprach er die Berechnung des Primärenergiefaktors für Biomethan an, doch sieht er den Entwurf als einen Schritt in die richtige Richtung.

Andreas Rimkus (SPD) stellte fest, dass sie dem GEG die Entbürokratisierung deutlich nach vorne brächten. Das müsse man einfach wissen. Vorher hätte man es durchaus mit einem Wust, einer Ansammlung von Formeln und thermodynamischen Sätzen zu tun gehabt. Da hätte man schon einen richtig guten technischen Background haben müssen. Das hätten sie ein bisschen entwirrt. "Was wir da hinbekommen haben, finde ich so in Ordnung. Das sagt hier der Elektriker." betonte er. Dann lobte er auch die so genannte "EnEV-easy" Methode - das Modellgebäudeverfahren (das allerdings aus juristischer Sicht nicht empfehlenswert ist, wie ich aus einem Interview mit einem Experten erfahren musste!)

Nach der Aussprache wurde beschlossen den GEG-Entwurf den folgenden Fachausschüssen zur Beratung zu überweisen:
+ Ausschuss für Wirtschaft und Energie (federführend)
+ Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
+ Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
+ Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen

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2. DENEFF: Gebäudeenergiegesetz im Bundestag:
    „Mogelpackung für den Klimaschutz“

Am heutigen Mittwoch debattiert der Bundestag in erster Lesung das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das zu einer Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts im Gebäudesektor beitragen soll. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) kritisiert, dass der Gesetzesentwurf keinen zusätzlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor leiste. Doch nicht nur das: mit unsinnigen Neuregelungen wie der sogenannten Innovationsklausel werde das klimafreundliche Bauen in Deutschland unnötigerweise weiter verkompliziert, so die DENEFF. Sie sorgen für Verwirrung bei den Bauherren, mehr Bürokratie für die Länder und kommen nur als Mogelpackung für den Klimaschutz daher, so die DENEFF. Auch der gerade erst mit dem Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Vorbildrolle der öffentlichen Hand werde der Entwurf nicht gerecht. Denn statt einer echten Vorbildrolle für öffentliche Gebäude enthalte das GEG nur eine leere Worthülse, so der Verband.

Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF.

Bild: Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF.
© Foto: DENEFF

Dazu Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) „Man sollte meinen, dass drohende Verfehlungen der Klimaschutzziele und Bürgerproteste dafür sorgen, dass die Bundesregierung Klimaschutz endlich in allen Sektoren ernst nimmt. Doch anstatt klimafreundliches Bauen endlich zum Standard zu machen, wurde dem Bundestag eine Mogelpackung vorgelegt. Wann, ob und wie Deutschlands klimaneutral werden sollen bleibt ein Mysterium. Dabei sind die Lösungen dafür längst vorhanden und könnten die heimische Wirtschaft und Beschäftigung nach vorne bringen - auch in strukturschwachen Regionen.“

Gebäude verursachen rund ein Drittel der CO2-Emissionen in Deutschland. Um energiebedingte Emissionen herunterzufahren, sollte mit dem GEG unter anderem der von der EU geforderte sogenannte Nahe-Null-Energiestandard für neue Gebäude festgelegt werden. Bereits 2007 sah das integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung vor, dass ab dem Jahr 2020 die Wärmeversorgung von Neubauten möglichst weitgehend unabhängig von fossilen Energieträgern sein sollte. Der dritte Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz in nur vier Jahren werde diesen Vereinbarungen immer noch nicht gerecht, so der Verband abschließend.

Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF)
Kirchstraße 21 – 10557 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 36 40 97 01
Mobil: +49 (0) 1577 6439716
Web: www.deneff.org
Twitter: @DENEFFeV

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3. Bioenergieverbände: Gebäudeenergiegesetz:
    Mit Bioenergie Wahlfreiheit für Hausbesitzer wahren

Anlässlich der ersten Lesung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundestag weisen die Bioenergieverbände darauf hin, dass der Gesetzesentwurf insbesondere die Potenziale von Biogas für Klimaschutz im Gebäudesektor verhindert. Durch die Nutzung von Biogas kann ohne zusätzliche Investitionskosten kurzfristig Klimaschutz erreicht werden. Sie appellieren daher an die Abgeordneten, im parlamentarischen Verfahren Verbesserungen an den Rahmenbedingungen für Biogas vorzunehmen.

„Hausbesitzer und Wärmenetzbetreiber sollen gemäß GEG-Kabinettsfassung faktisch keine Möglichkeit haben, Biogas als Klimaschutzoption zu nutzen“, kritisiert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. „Das entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage, verschenkt kurzfristige Klimaschutzpotenziale und schränkt die technische und wirtschaftliche Freiheit der Nutzer unnötig ein.“

Die Bioenergieverbände kritisieren insbesondere, dass bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs eines Gebäudes oder Wärmenetzes die Wärme aus Biogas gleichgesetzt wird mit der Wärme aus Erdgas, Flüssiggas, Heizöl und Steinkohle. Dies steht allen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu dem Thema entgegen und widerspricht sogar dem Begleitgutachten, das das Bundeswirtschaftsministerium selbst hat erstellen lassen. Auch soll laut Bundesregierung die Wärmeerzeugung aus Biomethan in einem Brennwertkessel weiterhin keine Option darstellen, die im Gesetz festgelegte Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien zu erfüllen. In der Praxis ist Biogas daher de facto als Erfüllungsoption der Verpflichtungen aus dem Gebäudeenergiegesetz ausgeschlossen.

Nach Ansicht der Bioenergieverbände sollte jedoch den betroffenen Akteuren eine möglichst große wirtschaftliche und technische Freiheit gelassen werden, um die für ihre jeweilige Situation passende Lösung zur Einhaltung der Vorgaben zu finden. Dies sorgt für volkswirtschaftliche Effizienz und eine breitere Akzeptanz. Zudem ist die Nutzung von Biogas eine Möglichkeit, die Treibhausgasemissionen des Gebäudesektors zu reduzieren, ohne dass zusätzliche Investitionskosten anfallen oder Nutzer ihr Verhalten ändern müssen. Vor allem Biomethan kann in den bekannten Gastechnologien eingesetzt werden und steht aufgrund der Speicherung im Gasnetz das ganze Jahr zur Verfügung.

Die Bioenergieverbände appellieren daher an den Bundestag, im weiteren Gesetzgebungsverfahren den Kabinettsentwurf zum GEG nachzubessern, um Klimaschutz und Wärmewende pragmatisch voranzubringen. Eine Übersicht über die wichtigsten Anliegen der Bioenergieverbände zur Überarbeitung des GEG-Entwurfs finden Sie hier.

Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)
Bernd Geisen, Geschäftsführer
Tel. 02 28 / 810 02 59, Mail: geisen@bioenergie.de

Fachverband Biogas e.V. (FvB)
Mareike Fischer, Fachreferentin Politische Kommunikation
Tel. 0 30 /2758 179 22, Mail: mareike.fischer@biogas.org

Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Axel Finkenwirth, Pressesprecher
Tel. 0 30 /31904 240, Mail: presse@bauernverband.net

Fachverband Holzenergie im BBE (FVH)
Matthias Held, Geschäftsführer
Tel. 0 30 / 2758 179 19, Mail: held@bioenergie.de

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart