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. Energieeinsparrecht für Gebäude soll EnEG, EnEV und EEWärmeG zusammenführen!
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GebäudeEnergieGesetz aus Praxis-Sicht GEG-Start | Nachrichten | > 23.10.2019

Bundeskabinett beschließt den Entwurf für das "Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)"

© Titel-Collage: Margarete Mattes, KommunikationsDesign, München,
Foto Titelseite: © Scanrail - Fotolia.com


Kurzinfo: Das Bundeskabinett hat heute, den 23. Oktober 2019, den Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Die zuständigen Bundesminister Peter Altmaier (BMWi und Horst Seehofer (BMI) hatten den Entwurf gemeinsam ausgearbeitet. Das Bundesumweltministerium (BMU) war lange nicht damit einverstanden, dass im GEG-Entwurf der aktuelle EnEV-Standard für Neubauten als Niedrigstenergie-Gebäude nach EU-Richtlinie gilt. Nun liegt ein politischer Kompromiss vor und aus der Wirtschaft stürmen Presseinformationen die fordern, das Gesetz zu verbessern. Hier die Übersicht unserer Themen:

Aufzählung

BMWi und BMI zeigen sich erfreut

Aufzählung

Oliver Solcher (FLiB) zum GEG-Entwurf

Aufzählung

Jürgen Böhm (Erlus) zum GEG-Entwurf.

Aufzählung

Weitere Positionen von Verbänden und Institutionen

Aufzählung

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BMWi und BMI zeigen sich erfreut

Wie das BMWi berichtet, setzte die Bundesregierung damit den Koalitionsvertrag, das Klimaschutzprogramm 2030 und die Beschlüsse des Wohngipfels 2018 um. Das Gebäudeenergiegesetz schaffe ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden. Die zuständigen Bundesminister melden sich zu Wort:

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier:

"Ich freue mich, dass wir dieses wichtige Vorhaben heute auf den Weg bringen konnten. Wir sind uns in der Bundesregierung einig, dass Bauen und Wohnen bezahlbar sein und bleiben müssen. Daran halten wir uns. Das Gebäudeenergiegesetz setzt Energieeffizienz und Klimaschutz bei Gebäuden wirtschaftlich, umweltfreundlich und sozial um. Gleichzeitig machen wir einen weiteren wichtigen Schritt zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030."

Bundesinnenminister Horst Seehofer:

"Mit dem Gebäudeenergiegesetz werden die Vorschriften für energetisches Bauen und Sanieren vereinheitlicht. Das sorgt für Klarheit und weniger Bürokratie. Mit Blick auf die klima- und wohnungspolitischen Ziele der Bundesregierung ist dies ein wichtiges Signal für alle, die ein Haus planen, bauen oder sanieren wollen."

Zentrales Anliegen der Novelle sei die Entbürokratisierung und Vereinfachung. Die heute noch separaten Regelwerke zur Gebäudeenergieeffizienz und zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien würden zusammengeführt und vereinheitlicht. Anwendung und Vollzug würden wesentlich erleichtert. Eine erhebliche Bürokratieentlastung für Bauherren und Planer sei mit der Einführung eines alternativen gleichwertigen Nachweisverfahrens für neue Wohngebäude verbunden. Mit diesem "Modellgebäudeverfahren" könnten die Anforderungen nachgewiesen werden, ohne dass Berechnungen für den Nachweis erforderlich seien.

Die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden würden vollständig umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Das aktuelle Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung bliebe unverändert und würde nicht verschärft.

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Gesetzentwurf für das GEG vom 23.10.2019 (
Pdf-Format)
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Kurzzusammenfassung zum
GEG-Entwurf vom 23.10.2019 (Pdf)

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Oliver Solcher (FLiB) zum GEG-Entwurf

In unserer neuen Broschüre werden wir den GEG-Entwurf erläutern und unsere Info-Partner befragen was sie daran gut finden, was sie gerne ändern oder ergänzt wüssten.
Weitere Info-Partner heißen wir willkommen.
Den Anfang machte Oliver Solcher vom Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB). Er begrüßt
die Trennung im GEG-Entwurf von Anforderung und
Messung und schlägt wichtige Ergänzungen vor. Lesen Sie in unserem Interview seine Meinung zum GEG-Entwurf.
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Interview mit Oliver Solcher (FLiB) zum GEG-Entwurf

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Jürgen Böhm (Erlus) zum GEG-Entwurf

Vor lauter Medien-Rummel um den Klimaschutz - der unsere Aufmerksamkeit auch verdient - war unser kommendes Gebäudeenergiegesetz GEG etwas "aus dem Blickfeld" geraten. Doch nun meldeten sich auch Praktiker zu Wort, wie Dipl.-Ing. FH Jürgen Böhm, von der Erlus AG in Neufahrn, Niederbayern. In unserem Interview fordert er das Gesetz weitsichtiger zu fassen, damit man die Heizung in Gebäuden künftig problemlos auf andere Energieträger umstellen kann, indem von Anfang an auch einen Schornstein mit einplant. Lesen Sie auch sein Positionen zu den Primärenergiefaktoren, der mechanischen Lüftung mit Wärmerückgewinnung sowie dem Energieträger Holz.
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Interview mit Jürgen Böhm (Erlus) zum GEG-Entwurf
 

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Weitere Positionen zum GEG-Entwurf

  • Daniel Fürstenwerth, Geschäftsführer von SOLARIMO:
    "Der heute beschlossene Gesetzesvorschlag ist absolut enttäuschend. Für wirksamen Klimaschutz brauchen wir ambitionierte Standards an Energieeffizienz in Gebäuden, mindestens KfW 50, und nicht eine Fortführung des Status Quo...".
     

  • Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der neue Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz ist eine Enttäuschung mit Ansage. Die Bundesregierung leistet damit keinen nennenswerten Beitrag zum Erreichen des Klimaziels 2030 im Gebäudesektor..."
     

  • Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF:
    „Nach jahrelangem Ringen befasst sich das Kabinett nun mit einem Gesetzentwurf, der für das Klima kaum etwas bringt..."
     

  • Chris Kühn und Julia Verlinden vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag: Deutschland braucht endlich ein ambitioniertes, klimagerechtes Gebäudeenergiegesetz. Doch der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist ein klima-, bau- und energiepolitisches Desaster..."
     

  • Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V.:
    „Der heutige Beschluss des Bundeskabinetts zum Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist alles andere als ein großer Schritt auf dem Weg zu einem klimafreundlichen Gebäudesektor, hier hätten wir uns mehr Mut gewünscht..."
     

  • Prof. Dr. Gerald Linke, DVGW-Vorstandsvorsitzende:
    „Zehn Prozent aller in Deutschland verursachten CO2-Emissionen entfallen auf das Heizen in privaten Haushalten. Daher ist es wichtig, im Wärmemarkt endlich die Weichen in Richtung Klimaschutz zu stellen. Leider blieb die Bundesregierung mit dem Beschluss des Gebäude-Energie-Gesetzes hinter ihren Möglichkeiten zurück..."
     

  • Günther Mertz, Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz Berlin: "... Die TGA-Verbände hoffen, dass das Gebäudeenergiegesetz in der jetzigen Fassung im Bundestag und im Bundesrat schnell beschlossen wird. Wenn das GEG dann in Kraft getreten ist, muss es nämlich bald schon überarbeitet werden: Es müssen weitere Vorgaben der im Jahr 2018 novellierten EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden..."
     

  • Dr. Andreas Stücke, DVFG-Hauptgeschäftsführer:
    „Warum die Bundesregierung sich ... nicht noch klarer zum Flüssiggas bekennt, ist angesichts der ehrgeizigen Ziele zur Treibhausgasreduktion kaum nachvollziehbar."
     

  • Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE): „Die Bundesregierung hat sich mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 verabschiedet. Das ist völlig unverständlich. Mit ihrer mutlosen Energie- und Klimapolitik schiebt die Regierung die Probleme weiterhin vor sich her, anstatt sie endlich anzupacken“
     

  • Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie:
    "... Die Bioenergieverbände sehen weiterhin großen Verbesserungsbedarf. Die Bundesregierung versäumt hier weitestgehend eine Chance, die Wärmewende im Gebäudesektor in Gang zu bringen und so einen entscheidenden Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele zu leisten...."
     

  • ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner:
    „Dieser Entwurf schafft eine deutliche Erleichterung und Vereinfachung für die Immobilienwirtschaft, weil damit das Nebeneinander mehrere Regelwerke beendet wird.. Eine etwaige Weiterentwicklung muss sich stets am Stand der Technik orientieren und darüber hinaus die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Technologieoffenheit einhalten..."

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