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GebäudeEnergieGesetz GEG 2020 GEG 2020 | Volltext - Überblick | Änderung Energieeinsparrecht

Artikel 10: Inkrafttreten, Außerkrafttreten


© Collage: M. Tuschinski, © Foto: tunedin - Fotolia.com


Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz GEG am 13. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet, als 1. Artikel des "Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze". Im Artikel 10 regelt dieses Gesetz auch ab wann das GEG gilt und welche Gesetze außer Kraft treten. Wir haben zum besseren Verständnis noch einige Erläuterungen in eckigen Klammern hinzugefügt:

"(1) Dieses Gesetz [Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze]  tritt am 1. November 2020 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:

  1. das Energieeinsparungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2684), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2197) geändert worden ist,

  2. die Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), die zuletzt durch Artikel 257 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist und

  3. das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vom 7. August 2008 (BGBl. I S. 1658), das zuletzt durch Artikel 261 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist.

(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 treten Artikel 2 [Änderung des Baugesetzbuches] Nummer 2 [Vorgaben der Bundesländer für Anlagen zur Nutzung von Windenergie], die Artikel 8 [Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes] und 9 [Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung] am Tag nach der Verkündung in Kraft."

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart