Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz GEG
am 13. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet,
als 1. Artikel des "Gesetzes zur Vereinheitlichung
des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur
Änderung weiterer Gesetze". Im Artikel 10 regelt
dieses Gesetz auch ab wann das GEG gilt und welche
Gesetze außer Kraft treten. Wir haben zum besseren
Verständnis noch einige Erläuterungen in eckigen
Klammern hinzugefügt:
"(1) Dieses Gesetz
[Gesetzes zur Vereinheitlichung des
Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung
weiterer Gesetze] tritt am 1. November 2020 in
Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:
-
das
Energieeinsparungsgesetz in der Fassung der
Bekanntmachung vom 1. September 2005 (BGBl. I S.
2684), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2197) geändert
worden ist,
-
die
Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007
(BGBl. I S. 1519), die zuletzt durch Artikel 257
der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S.
1328) geändert worden ist und
-
das
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vom 7. August
2008 (BGBl. I S. 1658), das zuletzt durch
Artikel 261 der Verordnung vom 19. Juni 2020
(BGBl. I S. 1328) geändert worden ist.
(2) Abweichend von
Absatz 1 Satz 1 treten Artikel 2 [Änderung des
Baugesetzbuches] Nummer 2 [Vorgaben der Bundesländer
für Anlagen zur Nutzung von Windenergie], die
Artikel 8 [Änderung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes] und 9 [Änderung der
Marktstammdatenregisterverordnung] am Tag nach der
Verkündung in Kraft."
Über unseren GEG-Newsletter erfahren Sie kurz und
bündig
wie der aktuelle Stand der Fortschreibung
des Energie-
einsparrechts für Gebäude ist und
erhalten Hinweise
zu nützlichen Fachinformationen
und Praxis-Hilfen.
|
Experten-Newsletter abonnieren
|