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GebäudeEnergieGesetz GEG GEG | Praxishilfen | > 07.02.2021

Gebäudeenergiegesetz GEG 2020

Wo findet man das Gebäudeenergiegesetz, die offiziellen Arbeitshilfen sowie weitere Infos?

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com


Kurzinfo: Wie jedes Mal, wenn sich die energiesparrechtlichen Regeln für Gebäude ändern, suchen Fachleute, Eigentümer, potenzielle Bauherren und Immobilienkäufer, Verwalter und weitere Interessierte nach verlässlichen Dokumenten und Informationen. Sie finden hier eine kurze Übersicht von Quellen im Internet, die Ihnen bei Bedarf weiterhelfen. Überblick und Links zu folgenden Aspekten:

Aufzählung

Den Gesetzestext des GEG 2020 anwenden

Aufzählung

Muster für Energieausweise nutzen

Aufzählung

Daten im Bestand vereinfacht aufnehmen und verwenden

Aufzählung

Energieausweis nach Modellgebäude-Verfahren ausstellen

Aufzählung

Energieausweise und Inspektionsberichte registrieren

Aufzählung

Der Bund informiert

Aufzählung

Praxishilfen des GEG-info.de Portals verwenden
 

Aufzählung

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1. Den Gesetzestext des GEG 2020 anwenden

Die amtlich geltende Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde im Bundesgesetzblatt des Bundesanzeiger Verlages in Köln verkündet: am 13. August 2020, im Teil I, in der Nummer 37, ab Seite 1728. Das GEG ist dabei als "Artikel 1" eingebettet in das "Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze". www.geg-info.de/geg

Im Artikel 10 dieses Rahmengesetzes finden Sie auch die geltenden Regeln für das Inkrafttreten des GEG und des Außerkrafttreten der bisherigen Energiesparregeln:
- das Energieeinsparungsgesetz (
EnEG 2013)
- die Energieeinsparverordnung (
EnEV 2014 mit erhöhtem Neubau-Standard ab 2016)
- das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (
EEWärmeG 2011).

Amtlicher GEG-Text: Sie können den GEG-Gesetzestext über den kostenlosen, online Bürgerzugang des Bundesgesetzblattes finden und lesen sowie beim Verlag als Druckversion oder als Pdf-Datei bestellen: www.bundesgesetzblatt.de 
Volltext Html: In unserem Experten-Portal finden Sie das GEG als nichtamtliche Fassung mit verlinkten internen Verweisen:
www.geg-info.de/geg
Download: In unserem Experten-Portal finden Sie das auch das komplette GEG als Pdf-Datei, können diese jedoch nur lesen:
www.geg-info.de/geg

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2. Muster für Energieausweise nutzen

Energieausweise Die amtliche Fassung der Muster haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zusammen mit dem Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat (BMI) im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht: Muster Energieausweise

Download: Sie finden die Pdf-Dateien mit den Energieausweis-Mustern auch in unserem Experten-Portal GEG-info.de: www.geg-info.de/geg/index.htm

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3. Daten im Bestand vereinfacht aufnehmen

Im Bestand fehlen häufig Pläne und Kenndaten zu den Bauteilen oder zur Anlagentechnik. Diese benötigt man jedoch, wenn man einen Energieausweis ausstellt oder das Gebäude verändert: durch eine energetische Sanierung der Hülle oder durch einen Anbau, Aufstockung oder Ausbau. Das GEG erlaubt es in diesen Fällen, die Eingabedaten und Berechnungen zu vereinfachen anhand der entsprechenden Regeln, die die zuständigen Bundesministerien bekannt machen. Zum GEG haben sie soweit - am 4. Dezember 2020 - die Regeln zur Datenaufnahme und -verwendung im Wohn- und Nichtwohnbestand bekannt gegeben. Sie finden diese bei der Suche auf den Webseiten des Bundesanzeigers. Wählen Sie zunächst den amtlichen Teil und die Bekanntmachungen aus und suchen Sie nach "Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung":  www.bundesanzeiger.de 

Download: Sie finden die beiden Pdf-Dateien mit den Arbeitshilfen auch in unserem Experten-Portal GEG-info.de unter: www.geg-info.de/geg/index.htm 

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4. Energieausweis nach GEG-easy ausstellen

Wie von der EnEV bekannt, erlaubt auch das GEG für bestimmte Wohngebäude eine "Nachweis-Abkürzung" zu nutzen und die aufwändigen Berechnungen zu umgehen. Wenn das Wohngebäude alle Voraussetzungen erfüllt, der Wärmeschutz der Außenbauteile und die Konfiguration der Anlagentechnik mit den Vorgaben übereinstimmen, kann der Aussteller die Kennwerte direkt aus der entsprechenden Tabelle ablesen und in den Energieausweis eintragen.

Im § 31 (Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude) regelt das Gesetz welche Anforderungen das Wohngebäude erfüllt, welche Voraussetzungen es allerdings auch erfüllen muss sowie in welchen Dokumenten der Aussteller die Arbeitshilfen dafür findet. Es sind die Anlage 5 GEG (Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude) und die Bekanntmachung der zuständigen Bundesministerien, die inzwischen im Bundesanzeiger veröffentlicht ist (Angaben in Energiebedarfsausweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz bei Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens für zu errichtende Wohngebäude). In diesen beiden Dokumenten findet der Aussteller alle Voraussetzung, Optionen und letztendlich die Angaben für den Energieausweis, welche der Aussteller im Energieausweis angibt.

Für die Ausstellung von Energieausweisen nach der Bekanntmachung zu GEG-easy wird das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine kostenlose Software zur Verfügung stellen. Darin werden die Tabellen der Bekanntmachung hinterlegt sein.
www.bbsr-energieeinsparung.de 

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5. Energieausweise und Inspektionsberichte registrieren.

Das GEG fordert, dass sowohl Energieausweisen als auch Berichten über die Inspektion von Klimaanlagen, mittels einer bundesweit einmaligen Kennziffer jederzeit nachträglich verfolgt werden können. Dieses kann der Fall sein für die vom GEG vorgeschriebene Kontrolle oder bei Verfahren wegen dem Verdacht auf Ordnungswidrigkeiten. Dafür registriert das Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) diese Dokumente zentral und online über die Registrierstelle. Sie finden diese unter: www.dibt.de/de/wir-bieten/geg-registrierstelle

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6. Der Bund informiert

BMWi: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:  www.bmwi.de 
BMI: Bundesministerium für Bau und Wohnen:  www.bmwi.de 
BBSR: Info-Portal Energieeinsparung des
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung:
www.bbsr-energieeinsparung.de

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7. Praxis-Hilfen des Experten-Portals GEG-info.de

Seit über 20 Jahren informieren wir über www.EnEV-online.de unsere Berufskollegen, ihre Auftraggeber, die gesamte Bauwirtschaft und alle sonstigen Interessierten zu den bundesweiten Regeln und zur Praxis für energieeffiziente Gebäude.

Seit Herbst 2020 informieren wir auch zum Gebäudeenergiegesetz GEG zu folgenden Aspekten:

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Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart