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GEG 2024: Praxis-Dialog GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

GEG 2024: Kleine Wohnhäuser (Tiny House, Minihaus, Mikrohaus, usw.) gesetzeskonform planen und bauen

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In den letzten Jahren haben wir – die Redaktion des Experten-Portals EnEV-online / GEG-info – zunehmend Anfragen erhalten zur Anwendung der energiesparrechtlichen Vorschriften auf sehr kleine, bisweilen fast winzige Wohnhäuser. Diese haben sehr kleine Nutzflächen und können teilweise sehr einfach von einem Standort zum anderen transportiert werden oder man trägt sie ab und baut sie sehr einfach wieder auf. Interessant ist in diesem Zusammenhang der Artikel der Verbraucherzentrale vom 9. Juli 2024 „Tiny Houses: Kleiner wohnen heißt nicht nachhaltiger leben“. Auch findet man im Internet etliche Wirtschaftsverbände, die die Interessen verschiedenen Hersteller von kleinen bis winzigen Häusern vertreten.
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein kleines Wohnhaus, das neu geplant und gebaut wird. Es stellt sich die Frage, wie man die Nutzfläche des kleinen Hauses gesetzeskonform berechnet, im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024).

Fragen: Was ist ein „kleines Gebäude“ im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024)? Welche energetischen Anforderungen muss ein kleines Wohngebäude gemäß GEG 2024 erfüllen? Wie wird die Nutzfläche eines Gebäudes für die Einstufung und Erfüllung der GEG-Anforderungen berechnet?

Antwort: 12.06.2025 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format GEG 2024: Kleine Wohnhäuser (Tiny House, Minihaus, Mikrohaus, usw.) gesetzeskonform planen und bauen

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