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GEG 2024: Praxis-Dialog GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

GEG 2024: Pflicht zum hydraulischen Abgleich für ein Mehrfamilienhaus mit 8 separaten Etagenheizungen

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus (MFH) mit 8 separaten Etagenheizungen. Das GEG 2024 ist am 1. Januar 2024 nicht vollständig in Kraft getreten. Die Regelungen zweier Paragrafen gelten erst seit dem 1. Oktober 2024. Es handelt sich um § 60b (Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlage) und § 60c (Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung). Betroffen sind Wohnhäuser mit mindestens sechs Wohneinheiten (WE) oder selbstständigen Nutzungseinheiten, wenn deren Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger funktionieren. Je nachdem, wann die Heizungen eingebaut wurden, gelten dafür verschiedene Fristen. Neue Heizsysteme mit Wasser als Wärmeträger, die in Wohnhäusern mit mindestens sechs Wohnungen oder selbstständigen Nutzungseinheiten installiert werden müssen, hydraulisch abgeglichen werden.
In GEG 2024 heißt es in § 60c (Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung): „(1) Ein Heizungssystem mit Wasser als Wärmeträger ist nach dem Einbau oder der Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten hydraulisch abzugleichen.“

Fragen: Gilt die Pflicht zum hydraulischen Abgleich auch in einem MFH mit 8 Wohneinheiten (WE), welches jeweils 8 separate Etagenheizungen hat? Müsste jede einzelne der 8 Etagenheizung somit hydraulisch abgeglichen werden?

Antwort: 08.11.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format GEG 2024: Pflicht zum hydraulischen Abgleich für ein Mehrfamilienhaus mit 8 separaten Etagenheizungen

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