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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
Mehrfamilienhaus (MFH) mit 8 separaten Etagenheizungen. Das GEG 2024 ist am 1.
Januar 2024 nicht vollständig in Kraft getreten. Die Regelungen zweier
Paragrafen gelten erst seit dem 1. Oktober 2024. Es handelt sich um § 60b
(Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlage) und § 60c (Hydraulischer
Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung). Betroffen sind
Wohnhäuser mit mindestens sechs Wohneinheiten (WE) oder selbstständigen
Nutzungseinheiten, wenn deren Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger
funktionieren. Je nachdem, wann die Heizungen eingebaut wurden, gelten dafür
verschiedene Fristen. Neue Heizsysteme mit Wasser als Wärmeträger, die in
Wohnhäusern mit mindestens sechs Wohnungen oder selbstständigen
Nutzungseinheiten installiert werden müssen, hydraulisch abgeglichen werden.
In GEG 2024 heißt es in § 60c (Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur
Heizungsoptimierung): „(1) Ein Heizungssystem mit Wasser als Wärmeträger ist
nach dem Einbau oder der Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der
Inbetriebnahme in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen
selbständigen Nutzungseinheiten hydraulisch abzugleichen.“
Fragen: Gilt die Pflicht zum hydraulischen
Abgleich auch in einem MFH mit 8 Wohneinheiten (WE), welches jeweils 8 separate
Etagenheizungen hat? Müsste jede einzelne der 8 Etagenheizung somit hydraulisch
abgeglichen werden?
Antwort:
08.11.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024: Pflicht zum hydraulischen Abgleich für ein
Mehrfamilienhaus mit 8 separaten Etagenheizungen
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