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GEG 2024: Praxis-Dialog GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

GEG 2024: Mehrfamilienhäuser mit mindestens
3 Wohneinheiten: Heizkosten für den Bio-, bzw. Erneuerbare-Energien (EE-Anteil) auf
die Nebenkosten der Mieter umlegen

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich grundsätzlich um größere Mehrfamilienhäuser (MFH), bzw. Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten. Wie es sich zeigt, zirkuliert in der Praxis folgende Annahme: Wenn der Eigentümer eines solchen größeren MFH eine Heizungsanlage beispielsweise mit Bioerdgas, Flüssiggas oder Heizöl betreibe, könne er die Mehrkosten für den Bio- bzw. Erneuerbare Energie (EE-Anteil) nicht den Mietern in den Nebenkosten anrechnen. In der Nebenkosten-Abrechnung müsse er einen Preis ansetzen, der einen marktüblichen Wert aufweise. Den Mehrpreis für den Bio-, bzw. EE-Anteil müsse der Eigentümer selber bezahlen. Es stellt sich die Frage, ob diese Annahme sachlich korrekt ist.

Fragen: Wie rechnen Eigentümer von MFH mit mindestens drei Wohnungen den Bio-, bzw. EE-Anteil der Heizkosten den Mietern auf die Nebenkosten an?

Antwort: 16.09.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format GEG 2024: Mehrfamilienhäuser mit mindestens 3 Wohneinheiten: Heizkosten für den Bio-, bzw. Erneuerbare-Energien (EE-Anteil) auf die Nebenkosten der Mieter umlegen

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Aspekte: Gebäude, Energie, Gesetz, Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2024, Heizungsgesetz, Heizung, Heizkosten, Heizungskosten, Verordnung, Heizkostenverordnung, HeizkostenV, Eigentümer, anrechnen, umlegen, Kosten, Mieter, korrekt, Regelung, Nebenkosten

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