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Kurzinfo: In einem Bestandsgebäude ist ein Klima-Split-Gerät
installiert. Dieses wurde bisher ausschließlich zur Klimatisierung genutzt. Ein
Wärmemengenzähler (WMZ) existiert in dem Altbau nicht. Seit dem 1. Januar 2024
gilt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) mit anspruchsvolleren
Anforderungen an die Anlagentechnik in Gebäuden.
Nun stellt sich die Frage, inwiefern diese Anlage ab 2029 zur Deckung des
geforderten 65%-Anteils von erneuerbaren Energien (EE) herangezogen werden kann
und ob man einen Wärmemengenzähler (WMZ) nachrüsten muss.
Fragen: Inwiefern kann die
Klima-Split-Anlage ab 2029 zur Deckung des geforderten 65%-EE-Anteils
herangezogen werden? Muss auch der Wärmemengenzähler (WMZ) nachgerüstet werden?
Sollte dies nicht möglich ist, fällt dann die Anlage aus der energetischen
Nachweiserfüllung nach GEG ganz heraus? Oder könnte man den Deckungsanteil
theoretisch über die Heizlast nachweisen?
Antwort:
26.07.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024: Energetische Anforderungen erfüllen mit einem
Klima-Split-Gerät in bestehendem Gebäude
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