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GEG 2024: Praxis-Dialog GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

GEG 2024: Energetische Anforderungen erfüllen mit einem Klima-Split-Gerät in bestehendem Gebäude

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In einem Bestandsgebäude ist ein Klima-Split-Gerät installiert. Dieses wurde bisher ausschließlich zur Klimatisierung genutzt. Ein Wärmemengenzähler (WMZ) existiert in dem Altbau nicht. Seit dem 1. Januar 2024 gilt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) mit anspruchsvolleren Anforderungen an die Anlagentechnik in Gebäuden.
Nun stellt sich die Frage, inwiefern diese Anlage ab 2029 zur Deckung des geforderten 65%-Anteils von erneuerbaren Energien (EE) herangezogen werden kann und ob man einen Wärmemengenzähler (WMZ) nachrüsten muss.

Fragen: Inwiefern kann die Klima-Split-Anlage ab 2029 zur Deckung des geforderten 65%-EE-Anteils herangezogen werden? Muss auch der Wärmemengenzähler (WMZ) nachgerüstet werden? Sollte dies nicht möglich ist, fällt dann die Anlage aus der energetischen Nachweiserfüllung nach GEG ganz heraus? Oder könnte man den Deckungsanteil theoretisch über die Heizlast nachweisen?

Antwort: 26.07.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format GEG 2024: Energetische Anforderungen erfüllen mit einem Klima-Split-Gerät in bestehendem Gebäude

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