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Bundestags-Ausschuss: Stellungnahmen zur GEG-Novelle
GEG | Nachrichten | > 23.06.2022

Bundestag: GEG-Novelle 2023 soll erst im Rahmen der EEG-Novelle beraten werden

--> Anhörung des Bundestag-Ausschusses für Klimaschutz
und Energie zur Formulierungshilfe der EnWG-Novelle

Foto: © Sebastian Bernhardt - Fotolia.com


Kurzinfo: Die Politik ist für Überraschungen immer gut: Während wir heute den GEG-Newsletter versandten, mit dem Hinweise auf unseren Bericht "GEG-Novelle 2023 auf dem Weg" erreichte uns die Nachricht, dass die GEG-Änderungen erst im Rahmen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Plenum diskutiert wird und nicht im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts.


Neue Beschlussempfehlung des Bundestag Ausschusses für Klimaschutz und Energie

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Bundestages hatte eine Beschlussempfehlung mit Datum 22. Juni 2022 ausgearbeitet:

Deutscher Bundestag Drucksache 20/2402 vom 22.06.2022, Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Klimaschutz und Energie
(25. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 20/1599, 20/1977, 20/2137 Nr. 6 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
.

Die GEG-Novelle ist nicht mehr Teil der Empfehlung.

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Empfehlung für GEG-Novelle 2023

In der weiter oben erwähnten Bundestags-Drucksache finden sich auch folgende Beschlussempfehlungen des Bundestag-Ausschusses bezüglich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG):

"I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
...
Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Zusammenhang mit der umfangreicheren Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes Vorschläge für die Anpassung der WärmeLV und anderer Regularien schnellstmöglich vorzulegen. Ziel ist, dass die künftigen effektiven Kosten aller zulässigen Arten der Wärmeversorgung aus Sicht der Mietparteien verglichen werden. Diese Änderung ist im Sinne des Mieter- und Klimaschutzes und im Lichte der Energiepreiskrise notwendig.

....

Der ursprüngliche, von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachte Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache 20(25)95 enthielt auch Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes. Die vorgeschlagenen Änderungen zum Gebäudeenergiegesetz waren der Anlass, um in der 19. Sitzung am 31. Mai 2022 eine weitere Anhörung durchzuführen.

Der von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP später eingebrachte Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache 20(25)110 enthielt keine Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes mehr, so dass sich die Ergebnisse der zweiten Anhörung nicht im Gesetzgebungsverfahren zum Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 20/1599, 20/1977 wiederfinden.

Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes sollen nun im Rahmen der EEG-Novelle (Drucksache 20/1630) beraten werden."

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