Kurzinfo:
Es ist soweit! Am 13. Aug. 2020 hat das
Bundesgesetzblatt das neue
Gebäudeenergiegesetz GEG 2020 verkündet. Das heißt:
Das neue GEG
tritt am 1. November 2020 in Kraft!
Ab diesem Tag löst das GEG 2020 die
folgenden bisherigen Regeln ab: die
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 / ab 2016), das
EnergieEinsparungsGesetz (EnEG 2013) und
das
Erneuerbare-Energien-WärmeGesetz (EEWärmeG 2011). Was bedeutet dies für Ihre Bauprojekte?
Verschaffen Sie sich einen Überblick:
Wenn ein
Bauvorhaben bereits genehmigt ist, ändert sich
nichts für seine Planung und Ausführung. Es
gelten weiterhin die bisherigen Regeln der
parallel laufenden
EnEV
2014,
EnEV ab 2016,
EnEG 2013 und
EEWärmeG 2011.
Unser
Buch zur EnEV und EEWärmeG bringt die
Texte für jedermann klar und Verständlich.
Maßgeblich ist das
Datum, an dem der Bauherr den Bauantrag
eingereicht, die Anzeige erstattet oder bei
nicht genehmigungs- und anzeigenpflichtigen
Bauprojekten, mit der Ausführung begonnen hat.
Diejenigen Energiesparregeln, die an diesem Tag
in Kraft waren, gelten weiterhin für das
Bauprojekt.
Doch Achtung:
Für einige Bauvorhaben, wie
Bauträger-Projekte, darf NICHT eine zu große
Zeitspanne liegen zwischen dem Einreichen des
Bauantrags und der Übergabe an den Käufer der
neuen Wohnung, Haus oder sonstigem Objekt. Der
Baustandard des Gebäudes bei der Übergabe muss demjenigen
entsprechen, den auch andere vergleichbare, zum
selben Zeitpunkt fertig gestellte Bauprojekte,
aufweisen.
Bauantrag bis
spätestens 31. Okt. 2020 einreichen: Für das Bauvorhaben gelten weiterhin die Regeln
der EnEV 2014, bzw.
EnEV ab 2016 sowie des
EEWärmeG 2011.
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Buch zur EnEV und EEWärmeG bringt die
Texte für jedermann klar und Verständlich.
Bauantrag ist
am 1. Nov. 2020 noch nicht genehmigt: In dieser Situation können Sie als Bauherr für
Ihr Projekt fordern, dass es gemäß den
Anforderungen des GEG 2020 geprüft und genehmigt
wird. Dafür müssen aber auch die Architekten,
bzw. Planer das Projekt nach den neuen Regeln
des GEG 2020 geplant und die Nachweise
entsprechend geführt haben.
Bauantrag am 1.
Nov. 2020 oder später einreichen: Es gelten die Regeln des neuen
Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020). Im Portal
www.GEG-info.de
finden Sie den Text und entsprechende
Informationen.
"GEG
2020 - kompakt und praktisch" - unsere neue, kostenfreie Pdf-Broschüre bringt eine Kurzinfo, Praxishilfen, Antworten auf Fragen sowie Informationen mit Praxiswissen unserer Infopartner. Diese Broschüre ergänzen
wir fortlaufend und weisen im Newsletter auf
neuen Beiträge hin. Wenn Sie an einer
Info-Partnerschaft interessiert sind,
bitte kontaktieren Sie uns.
Bauanzeige bis
spätestens 31. Okt. 2020 erstatten: Für das Bauvorhaben gelten weiterhin die Regeln
der EnEV 2014, bzw.
EnEV ab 2016 sowie des
EEWärmeG 2011.
Unser
Buch zur EnEV und EEWärmeG bringt die
Texte für jedermann klar und Verständlich.
Bauanzeige am
1. Nov. 2020 oder später erstatten: Es gelten die Regeln des neuen
Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020). Im Portal
www.GEG-info.de
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Informationen.
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bitte kontaktieren Sie uns.
Ausführung
bis spätestens 31. Okt. 2020 beginnen: Für das Bauvorhaben gelten weiterhin die Regeln
der EnEV 2014, bzw.
EnEV ab 2016 sowie des
EEWärmeG 2011.
Unser
Buch zur EnEV und EEWärmeG bringt die
Texte für jedermann klar und Verständlich.
Ausführung
am 1. Nov. 2020 oder später beginnen: Es gelten die Regeln des neuen
Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020). Im Portal
www.GEG-info.de
finden Sie den Text und entsprechende
Informationen.
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bitte kontaktieren Sie uns.
Erfahrungsgemäß
entschließen sich Bauherren und Investoren
schneller ein Bauprojekt "in Angriff zu nehmen"
wenn neue Regeln in Sicht sind. So ist es auch
jetzt wieder der Fall, auch wenn sich an den
energetischen Anforderungen des GEG 2020 im Vergleich zur
EnEV und zum EEWärmeG nicht wesentlich ändern.
In den letzten
zwanzig Jahren - die erste EnEV 2002 trat am 1.
Februar 2002 in Kraft - haben wir es in
EnEV-online immer wieder gerne mitverfolgt, wie
ein richtiger "Bauschwung" kam wenn neue
Energiesparregeln in Sicht waren.
Bei jeder neuen EnEV-Version zeigte sich diese
Tendenz - und es waren nicht wenige: EnEV 2002 2004, 2007,
2009, 2014 und ab 2016.
Die Anzahl der
Praxisfragen von Fachleuten und Auftraggebern
nehmen auch jetzt wieder seit Monaten erfreulich zu und
signalisieren, dass draußen im Lande fleißig
geplant und gebaut wird. Wir wünschen allen
recht viel Erfolg und halten Sie
weiterhin auf dem Laufenden!
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