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. Energieeinsparrecht für Gebäude führt EnEG, EnEV und EEWärmeG im GEG zusammen!
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Bild GEG | Nachrichten | > 13.08.2020

GEG 2020 tritt am 1. November 2020 in Kraft

GEG 2020 oder EnEV und EEWärmeG?
Was gilt für künftige und laufende Bauprojekte?

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Eisenhans - Fotolia.com


Kurzinfo: Es ist soweit! Am 13. Aug. 2020 hat das Bundesgesetzblatt das neue Gebäudeenergiegesetz GEG 2020 verkündet. Das heißt:

Das neue GEG tritt am 1. November 2020 in Kraft!

Ab diesem Tag löst das GEG 2020 die folgenden bisherigen Regeln ab: die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 / ab 2016), das EnergieEinsparungsGesetz (EnEG 2013) und das Erneuerbare-Energien-WärmeGesetz (EEWärmeG 2011). Was bedeutet dies für Ihre Bauprojekte? Verschaffen Sie sich einen Überblick:

Aufzählung

Bereits laufende Bauprojekte

Aufzählung

Bauprojekte mit neuem Bauantrag

Aufzählung

Bauprojekte mit neuer Bauanzeige

Aufzählung

Bauprojekte ohne Genehmigung oder Anzeige

Aufzählung

Ausblick auf den "Bauschwung" der nächsten Monate

Aufzählung

Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?


1. Bereits laufende Bauprojekte

Wenn ein Bauvorhaben bereits genehmigt ist, ändert sich nichts für seine Planung und Ausführung. Es gelten weiterhin die bisherigen Regeln der parallel laufenden EnEV 2014, EnEV ab 2016, EnEG 2013 und EEWärmeG 2011.
Unser Buch zur EnEV und EEWärmeG bringt die Texte für jedermann klar und Verständlich.

Maßgeblich ist das Datum, an dem der Bauherr den Bauantrag eingereicht, die Anzeige erstattet oder bei nicht genehmigungs- und anzeigenpflichtigen Bauprojekten, mit der Ausführung begonnen hat. Diejenigen Energiesparregeln, die an diesem Tag in Kraft waren, gelten weiterhin für das Bauprojekt.

Doch Achtung: Für einige Bauvorhaben, wie Bauträger-Projekte, darf NICHT eine zu große Zeitspanne liegen zwischen dem Einreichen des Bauantrags und der Übergabe an den Käufer der neuen Wohnung, Haus oder sonstigem Objekt. Der Baustandard des Gebäudes bei der Übergabe muss demjenigen entsprechen, den auch andere vergleichbare, zum selben Zeitpunkt fertig gestellte Bauprojekte, aufweisen.

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2. Bauprojekte mit neuem Bauantrag

Bauantrag bis spätestens 31. Okt. 2020 einreichen:
Für das Bauvorhaben gelten weiterhin die Regeln der EnEV 2014, bzw. EnEV ab 2016 sowie des EEWärmeG 2011.
Unser Buch zur EnEV und EEWärmeG bringt die Texte für jedermann klar und Verständlich.

Bauantrag ist am 1. Nov. 2020 noch nicht genehmigt:
In dieser Situation können Sie als Bauherr für Ihr Projekt fordern, dass es gemäß den Anforderungen des GEG 2020 geprüft und genehmigt wird. Dafür müssen aber auch die Architekten, bzw. Planer das Projekt nach den neuen Regeln des GEG 2020 geplant und die Nachweise entsprechend geführt haben.

Bauantrag am 1. Nov. 2020 oder später einreichen:
Es gelten die Regeln des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020). Im Portal www.GEG-info.de finden Sie den Text und entsprechende Informationen.

"GEG 2020 - kompakt und praktisch" - unsere neue, kostenfreie Pdf-Broschüre bringt eine Kurzinfo, Praxishilfen, Antworten auf Fragen sowie Informationen mit Praxiswissen unserer Infopartner. Diese Broschüre ergänzen wir fortlaufend und weisen im Newsletter auf neuen Beiträge hin. Wenn Sie an einer Info-Partnerschaft interessiert sind, bitte kontaktieren Sie uns.

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3. Bauprojekte mit neuer Bauanzeige

Bauanzeige bis spätestens 31. Okt. 2020 erstatten:
Für das Bauvorhaben gelten weiterhin die Regeln der EnEV 2014, bzw. EnEV ab 2016 sowie des EEWärmeG 2011.
Unser Buch zur EnEV und EEWärmeG bringt die Texte für jedermann klar und Verständlich.

Bauanzeige am 1. Nov. 2020 oder später erstatten:
Es gelten die Regeln des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020). Im Portal www.GEG-info.de finden Sie den Text und entsprechende Informationen.

"GEG 2020 - kompakt und praktisch" - unsere neue, kostenfreie Pdf-Broschüre bringt eine Kurzinfo, Praxishilfen, Antworten auf Fragen sowie Informationen mit Praxiswissen unserer Infopartner. Diese Broschüre ergänzen wir fortlaufend und weisen im Newsletter auf neuen Beiträge hin. Wenn Sie an einer Info-Partnerschaft interessiert sind, bitte kontaktieren Sie uns.

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4. Bauprojekt ohne Genehmigung oder Anzeige

Ausführung bis spätestens 31. Okt. 2020 beginnen:
Für das Bauvorhaben gelten weiterhin die Regeln der EnEV 2014, bzw. EnEV ab 2016 sowie des EEWärmeG 2011.
Unser Buch zur EnEV und EEWärmeG bringt die Texte für jedermann klar und Verständlich.

Ausführung am 1. Nov. 2020 oder später beginnen:
Es gelten die Regeln des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020). Im Portal www.GEG-info.de finden Sie den Text und entsprechende Informationen.

"GEG 2020 - kompakt und praktisch" - unsere neue, kostenfreie Pdf-Broschüre bringt eine Kurzinfo, Praxishilfen, Antworten auf Fragen sowie Informationen mit Praxiswissen unserer Infopartner. Diese Broschüre ergänzen wir fortlaufend und weisen im Newsletter auf neuen Beiträge hin. Wenn Sie an einer Info-Partnerschaft interessiert sind, bitte kontaktieren Sie uns.

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5. Ausblick auf den kommenden "Bauschwung"

Erfahrungsgemäß entschließen sich Bauherren und Investoren schneller ein Bauprojekt "in Angriff zu nehmen" wenn neue Regeln in Sicht sind. So ist es auch jetzt wieder der Fall, auch wenn sich an den energetischen Anforderungen des GEG 2020 im Vergleich zur EnEV und zum EEWärmeG nicht wesentlich ändern.

In den letzten zwanzig Jahren - die erste EnEV 2002 trat am 1. Februar 2002 in Kraft - haben wir es in EnEV-online immer wieder gerne mitverfolgt, wie ein richtiger "Bauschwung" kam wenn neue Energiesparregeln in Sicht waren. Bei jeder neuen EnEV-Version zeigte sich diese Tendenz - und es waren nicht wenige: EnEV 2002 2004, 2007, 2009, 2014 und ab 2016.

Die Anzahl der Praxisfragen von Fachleuten und Auftraggebern nehmen auch jetzt wieder seit Monaten erfreulich zu und signalisieren, dass draußen im Lande fleißig geplant und gebaut wird. Wir wünschen allen recht viel Erfolg und halten Sie weiterhin auf dem Laufenden! 

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Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart