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. Energieeinsparrecht für Gebäude führt EnEG, EnEV und EEWärmeG im GEG zusammen!
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GEG: Last-Minute Lob und Tadel fürs geplante Gesetz
GEG | Nachrichten | > 17.06.2020

Gebäudeenergiegesetz GEG vor abschließender Beratung im Bundestag

Last-Minute Lob und Tadel für GEG-Entwurf

Aus der Wirtschaft kommt wenig Zuspruch und herbe Kritik

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: frank peters - Fotolia.com


Kurzinfo: Einen Tag vor der zweiten und dritte Beratung des GEG-Entwurfs im Bundestag regnet es zaghaften Zuspruch und harsche Kritik aus der Wirtschaft. Das "Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude" polarisiert offensichtlich in seiner jetzigen Form. Lesen Sie, was betroffene Wirtschaftsverbände loben und was sie heftig tadeln. Überblick und Links zu folgenden Aspekten:

PRO
   
--> ZIA: GEG bringt gute Ansätze zur Erreichung der Klimaziele
   
--> BTGA: Zusammenführung des Energieeinsparrechts
   
--> GDW: GEG-Innovationsklausel fördert Klimaschutz

CONTRA
   
--> DUH: GEG ist schon jetzt ein klimapolitischer Sanierungsfall
   
--> DENEFF: Mogelpackung Gebäudeenergiegesetz
   
--> VWE: Klimaneutrales Wohnen fördern
    --> VZBV: Gebäudeenergiegesetz ist kein großer Wurf

Aufzählung

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1. ZIA: GEG bringt gute Ansätze zur Erreichung der Klimaziele.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) sieht im Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz erste Ansätze zur Erreichung der Klimaziele. Nun müsse – gemeinsam mit der Immobilienwirtschaft – an weiteren, praktikablen Lösungen gearbeitet werden.

Maria Hill, Vorsitzende des ZIA-Ausschusses Energie und Gebäudetechnik.
Maria Hill, Vorsitzende des ZIA-Ausschusses Energie und Gebäudetechnik. © Foto: ZIA


Maria Hill, Vorsitzende des ZIA-Ausschusses Energie und Gebäudetechnik. "Viele der ZIA-Forderungen wurden erfüllt, darunter insbesondere die Aufnahme des Quartiersansatzes und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit."

Zu begrüßen sei zudem die Innovationsklausel, mit der künftig auch der alternative Nachweis der Anforderungen über die Treibhausgasemissionen möglich sei. Auch so könne seitens der Gebäudeeigentümer zielgerichteter auf einen angemessenen Mitteileinsatz und eine hohe CO2-Einsparung reagiert werden. Lesen Sie weiter unter:
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ZIA: GEG bringt gute Ansätze zur Erreichung der Klimaziele

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2. BTGA: Verbände begrüßen Zusammenführung des Energieeinsparrechts.

Die Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) sind froh, dass es endlich gelungen sei, das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem Gesetz zusammenzuführen.

Eine langjährige Forderung des Bundesindustrieverbands Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA), des Fachverbands Gebäude-Klima e. V. (FGK) und des Herstellerverbands Raumlufttechnische Geräte e. V. (RLT-Herstellerverband) werde damit endlich erfüllt.

Günther Mertz, Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz Berlin.
Günther Mertz, Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz Berlin.

Dazu erklärt Günther Mertz, Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz Berlin: "Leider ist es dem Gesetzgeber nicht gelungen, das Energieeinsparrecht bei dieser Gelegenheit auch zu entbürokratisieren und zu vereinfachen. Auch wurden nicht alle Vorgaben der im Jahr 2018 novellierten EU-Gebäuderichtlinie im Gebäudeenergiegesetz (GEG) umgesetzt: Deshalb muss es schon bald wieder überarbeitet werden.

Wichtige Anliegen der TGA-Branche wurden im Gesetzgebungsverfahren zum GEG berücksichtigt: Der Niedrigstenergiestandard für private Gebäude wurde so festgelegt, dass auch zukünftig KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 förderfähig bleiben. Die Überprüfung des Standards im Jahr 2023 ist angesichts des Tempos der technischen Entwicklungen sinnvoll. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit wurde aus dem Energieeinsparungsgesetz in das GEG übernommen und deutlich ausgeweitet. Er wird ausdrücklich auch für die Bereiche gelten, die bisher durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz geregelt wurden..."
Lesen Sie weiter unter:
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Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung begrüßen Zusammenführung des Energieeinsparrechts

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3. GDW: GEG-Innovationsklausel ist bedeutende Voraussetzung für mehr bezahlbaren Klimaschutz

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. sieht in der vorgesehenen Innovationsklausel ist ein zentrales Element für das Gelingen der urbanen Energiewende. Nach Jahren eines ständigen ‚Weiter so‘ in der Effizienzpolitik sei sie ein wichtiger Hoffnungsschimmer für neue Wege zur CO2-Minderung. Denn die Innovationsklausel sorge dafür, dass der kostengünstigste Weg zwischen Gebäudeeffizienz und der Einbindung erneuerbarer Energien gesucht werden könnte.


Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.                   © Foto: GDW


Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW betont: "Verfechter von immer mehr Dämmmaßnahmen zur Lösung der Klimaprobleme versuchen allerdings immer wieder, allein die Dämmstandards hochzutreiben und andere Lösungen zu verhindern. Laut ihrer Argumentation führe die Innovationsklausel dazu, dass der CO2-Ausstoß von sanierten Quartieren höher liege als bei der Sanierung von Einzelgebäuden, weil in Quartieren weniger gedämmt würde. Das entspricht nicht den Tatsachen.

Erstens: Die CO2-Emissionen eines Quartiers hängen vom Energieverbrauch und vom Anteil erneuerbarer Energien ab, nicht nur von Dämmdicken. Zweitens: Alle gemeinsam betrachteten Gebäude müssen in ihrer Gesamtheit die Anforderungen an Bestandssanierungen erfüllen, wie sie an Einzelgebäude gelten." Lesen Sie weiter unter:
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GDW: GEG-Innovationsklausel ist bedeutende Voraussetzung für mehr bezahlbaren Klimaschutz

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4. DUH: Geplantes GEG ist schon jetzt ein klimapolitischer Sanierungsfall

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) fordert den Gesetzentwurf abzulehnen, denn er droht die historische Chance für klimagerechten Gebäudebestand zu verpassen. Aus Sicht der DUH wird der Gesetzentwurf wird den Klimazielen nicht gerecht. Der Effizienzstandards für Neubau und Sanierung würde auf überholtem Stand eingefroren und die Innovationsklausel schwäche die Anforderungen an die Sanierung im Baubestand ab.

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe e.V. DUH.
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe e.V. DUH.       © Foto: Steffen Holzmann


Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH erklärt dazu: "Das Gebäudeenergiegesetz ist ein klimapolitischer Sanierungsfall. Sinn und Zweck bleiben unklar, da es keine Anhebung des Effizienzniveaus vorsieht. Damit macht sich das Gesetz selber überflüssig. Schon jetzt muss Klimaneutralität bei Neubau und Sanierung zum Maßstab werden. Sonst muss vor 2050 ein weiteres Mal saniert werden. Es ist besser, dieses Gesetz nun abzulehnen und einen ambitionierten Vorschlag zu erarbeiten. Nur so vermeiden wir hohe CO2-Emissionen und bis 2030 drohende Kosten von 30 – 60 Mrd. €, da die Klimaschutzlücke durch Zertifikat-Ankäufe aus anderen EU-Staaten gedeckt werden muss."
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DUH: Geplantes Gebäudeenergiegesetz ist schon jetzt ein klimapolitischer Sanierungsfall

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5. DENEFF: Mogelpackung Gebäudeenergiegesetz

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. DENEFF warnt vor der GEG-Kostenfalle für Mieter und Häuslebauer und kritisiert den Rückschritt für Klimaschutz im Gebäudesektor: Entgegen Ankündigungen der Bundesregierung würden die energetischen Anforderungen dabei jedoch nur scheinbar beibehalten. Die Einführung einer sogenannten "Innovationsklausel" schaffe ohne Not neue Schlupflöcher, die zur Kostenfalle für Mieter werden könnten. Mit der Klausel werden unter anderem die Anforderungen an den Wärmeschutz abgesenkt.

Mieter müssten deshalb künftig besonders wachsam sein, wenn ihnen nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz gebaute oder sanierte, vermeintlich innovative und klimafreundliche Wohnungen angepriesen werden, für die sie dann möglicherweise unnötig hohe Energiekosten bezahlen. Außerdem werde eine große Chance verpasst, die richtigen Weichen für einen klimaneutralen Gebäudebestand 2050 zu stellen.

Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF.
Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF. Foto: DENEFF

Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF: "Wirtschaftliche Lösungen für energiesparende Gebäude Made in Germany sind längst vorhanden. Doch anstatt diese voranzubringen, verabschiedet die Bundesregierung ein Gebäudeenergiegesetz von vorgestern – zulasten der Energieverbraucher."

Auch Häuslebauer sollten künftig genau überlegen, ob sie ein Eigenheim nur nach den gesetzlichen Standards errichten, die somit deutlich hinter der etablierten Praxis beim energiesparenden Bauen zurückblieben und mit den deutschen und europäischen Klimazielen nicht kompatibel seien. Wer für die nächsten Jahrzehnte zukunftssicher wohnen wolle, solle lieber über ein von der KfW attraktiv gefördertes Effizienzhaus nachdenken, das anspruchsvollere Standards als das GEG erfülle, so der Verband.

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6. VWE: Klimaneutrales Wohnen fördern

Wohneigentümer dürften nicht über Gebühr belastet werden, wenn es um das Erreichen des anspruchsvollen Ziels eines klimaneutralen Gebäudebestandes gehe. Vor der abschließenden Beratung zum neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundestag warnt der Verband Wohneigentum (VWE) davor, selbstnutzende Hausbesitzer und private Kleinvermieter alleinzulassen in dem Dilemma: Einsicht in die ökologische Notwendigkeit auf der einen Seite, die Frage nach der wirtschaftlichen Machbarkeit auf der anderen Seite.


VWE-Präsident Manfred Jost. © Lentner/FuG-Verlag


"Ohne selbstnutzende Eigenheimbesitzer und private Kleinvermieter kann die Energiewende in der Breite nicht gelingen“, unterstreicht VWE-Präsident Manfred Jost, "dabei müssen aber die individuellen finanziellen Möglichkeiten berücksichtigt werden. Die Förderung muss stimmen."

Insofern sei zu begrüßen, dass die Auflagen für Wohneigentum im Bestand nicht verschärft werden. Es seien eben nicht nur die Kosten für energetische Maßnahmen zu sehen, sondern auch die Gesamtbelastung durch notwendige barrierereduzierende Anpassungsmaßnahmen im Bestand, durch Steuern, Abgaben und steigende Kosten auf allen Ebenen, beispielsweise Grundsteuer, Infrastruktur, Straßenausbaubeiträge, Grunderwerbsteuer.

Weitere staatliche Mittel gerade für die energetische Sanierung des Bestands seien aber dringend nötig, um die Klimaziele wirtschaftlich – Vorgabe im GEG – und sozialverträglich erreichen zu können. Zudem sollten die bereits bestehenden Förderanreize und Programme ausgebaut und vereinfacht werden. Lesen Sie weiter_
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Verband Wohneigentum: Klimaneutrales Wohnen fördern

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7. VZBV: Gebäudeenergiegesetz ist kein großer Wurf

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Bundesverband VZBV wird mit dem Gebäudeenergiegesetz nach jahrelanger Diskussion nun eine große Chance für mehr Klimaschutz verpasst. Das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands 2050 werde damit deutlich schwieriger zu erreichen sein.

Klaus Müller, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Klaus Müller, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
© Foto: Baumbach/vzbv

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kritisiert den fehlenden Fortschritt für den Klimaschutz: "Im Neubaubereich wird der KfW-Effizienzhaus-Standard von 75 festgeschrieben, anstatt jetzt den ambitionierteren KfW-55-Standard als neue Grundlage zu verankern. Dieser Standard wird schon heute beim energiesparenden Bauen verbreitet angewendet. Private Bauherren müssen künftig genau überlegen, ob sie ein Eigenheim nur nach den gesetzlichen oder höheren Anforderungen errichten.

Bei den Entscheidungen rund um die Energieeffizienz im Gebäudebereich ist eine gute Energieberatung besonders wichtig. Zu begrüßen ist daher, dass bei wesentlichen Renovierungen eine unentgeltliche Energieberatung durch einen qualifizierten Energieberater erfolgen muss. Es fehlt allerdings der Verweis auf die Unabhängigkeit des Beraters.

Als begleitende Maßnahme muss die Förderung für die energetische Sanierung im Gebäudebestand, insbesondere die steuerliche Absetzbarkeit noch deutlich aufgestockt werden. Davon würden Verbraucher und Klima profitieren."

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart