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Von der "EnEV + EEWärmeG" zum GEG 2020 GEG | Praxishilfen | Übergang zum GEG | > 28.09.2020

Übergang von (EnEV + EEWärmeG) zum GEG 2020

Aufgaben des Deutschen Instituts für Bautechnik DIBt zur Registrierung und Kontrolle

© Foto: sdecoret - Fotolia.com


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DIBt maximal fünf Jahre als Übergangslösung
Wie bereits von der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) geregelt, soll das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt auch weiterhin die Rolle einer zentralen Registrierstelle übernehmen und fortführen. Auch soll das DIBt die einfachste Form der Stichprobenkontrolle weiterführen.

Allerdings dauert die Übergangszeit - bis die Länder ihre eigenen Strukturen zur Kontrolle von Energieausweisen aufgebaut haben - nicht mehr sieben sondern nur noch fünf Jahre bis diese Regelung ausläuft. Inzwischen haben viele Bundesländer ihre eigenen Kontrollstellen eingerichtet. Die Umstellung auf das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) wird auch beim DIBt als zentrale Registrierstelle eine Übergangszeit für die Anpassung der Prozeduren erfordern.

Verzögerte Kontrolle für Energieausweise
Im § 99 (Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen) Absatz 2, ist auch eine Übergangsfrist geregelt: Energieausweise und Inspektionsberichte nach dem neuen GEG 2020, werden erst ab dem 1. August 2021 kontrolliert.  Diese neun Monate sollen einen "Zeitpuffer" für die Umstellung auf das neue Gesetz sichern.

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Aufzählung

Übergang von (EnEV + EEWärmeG) zum GEG 2020

Aufzählung

1. Anlagentechnik und EU Ökodesign Richtlinie

Aufzählung

2. Geltende Vorschriften für Bauvorhaben

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3. Energieausweise und Kennwerte in Anzeigen

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4. Aussteller für Energieausweise im Wohnbestand

Aufzählung

5. Aufgaben des DIBt zur Registrierung und Kontrolle

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