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Energie-Standard für Neubauten


Nahezu-Null-Energie-Gebäude
und Niedrigst-Energie-Gebäude

Vergleich des Energie-Standards für Neubauten

Kurzinfo: Nun führt das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) für Neubauten im § 10 (Niedrigstenergiegebäude) den "Niedrigstenergie-Neubaustandard" ein. Im Grunde führt es damit das energetische Niveau der Energieeinsparverordnung (EnEV seit 2016) weiter. Dabei hatte Deutschland noch 2015 der EU gemeldet, dass der geforderte "Nahezu-Null-Energie-Neubaustandard" in Deutschland einem KfW-Effizienzhaus 40 bis 55 entsprechen würde. Unser Diagramm veranschaulicht diese Situation.

EPBD 2018: Inzwischen gilt die EU-Gebäuderichtlinie bereits in der Version 2018 und ist in der Fachwelt unter dem englischen Kürzel EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) bekannt. Die neuesten EU-Vorgaben fordern in der englischen Version noch energieeffizientere und kostengünstigere "Nearly-Zero-Energy-Buildings" – abgekürzt "NZEB". Wörtlich übersetzt müsste es "Nahezu-Null-Energie-Gebäude" heißen. Doch in der deutschen Ausgabe der EPBD ist der Begriff mit "Niedrigstenergiegebäude" übersetzt.

EU-Bericht 2015: Im Länder-Bericht der EU aus dem Jahr 2015 lautete für Deutschland die Angabe:

"Da ein erheblicher Teil (etwa 23%) aller neuen Wohngebäude heutzutage aus „Effizienzgebäuden 40 oder 55“ besteht, wird die künftige NZEB-Anforderung höchstwahrscheinlich auf diesen Ebenen definiert."

GEG 2020: Inzwischen hat bei uns der Entwurf für das kommende Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) jedoch den Begriff "Niedrigstenergiegebäude" eingeführt und meint die Fortführung des EnEV-ab-2016-Standards. Dieser wäre theoretisch ein "KfW-75-Effizienzhaus Standard", den es jedoch nie gab und auch nicht gibt.

Das Diagramm oben veranschaulicht diese Situation. Sehen Sie das Diagramm "Energie-Standard für Neubauten" in Originalgröße.

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart