GEG 2020 info

. Gebäudeenergiegesetz (GEG) professionell anwenden
   Home + Aktuell
   GEG 20-24
   · Nachrichten
 · GEG 2024 Text
 
· GEG 2023 Text
 
· GEG 2020 Text
 
· Praxis-Dialog
 
· Praxishilfen
   WPG Wärmeplan.
   GEIG 2021
   EU-Richtlinien
   Alle Regeln
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Premium-Login
   Zugang bestellen
   Kombi-Paket
   GEG-Newsletter
   Praxis-Hilfen
   Kontakt | AGB
   Impressum
   Datenschutz
GEG 2024: Praxis-Dialog GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

GEG 2024: Trennwand bei aneinandergereihter Bebauung – Anforderungen bei „gesicherter“ bzw. „nicht gesicherter“ Nachbarbebauung
 

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

.
Kurzinfo:
Bei diesem Praxisbeispiel handelt es sich um eine Doppelhaushälfte bzw. ein einzelnes Reihenhaus. Dieses wird als erster Bauabschnitt auf der Grundstücksgrenze errichtet. Die angrenzende Nachbarparzelle ist zum Zeitpunkt der Fertigstellung noch unbebaut. Die Grenzwand des Praxisbeispiels zur künftigen Doppelhaushälfte grenzt damit faktisch zunächst vollständig an Außenluft. Der Mindestwärmeschutz nach GEG 2024 § 11 (Neubau - Mindestwärmeschutz) Absatz 2 (DIN 4108-2: 2013-02 und DIN 4108-3: 2018-10) wird eingehalten.

Um die Systematik des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024), der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) und der TFAQ (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Liste der Technischen FAQ - BEG WG / BEG NWG / BEG KFN/KNN) 1.09 in der täglichen Praxis noch besser zu verstehen, wird bei diesem Praxisbeispiel eine grundsätzliche Fragestellung betrachtet. Sie betrifft den Begriff der „gesicherten“ bzw. „nicht gesicherten“ Nachbarbebauung bei aneinandergereihter Bebauung.

Fragen: 1. Wann gilt eine Nachbarbebauung im Sinne des GEG bzw. der TFAQ 1.09 als „gesichert“ oder „nicht gesichert“?
2. Welcher rechtliche oder tatsächliche Status ist hierfür maßgeblich?
3. Reicht die planungsrechtliche Zulässigkeit einer späteren Grenzbebauung aus, oder wird beispielsweise ein konkreter Bauantrag, eine erteilte Baugenehmigung, eine gemeinsame Planung oder eine anderweitige Sicherung notwendig?
4. Ab welchem Nachweis- oder Sicherungsgrad darf die Wand bei aneinandergereihter Bebauung bilanziell als nicht wärmeübertragend angenommen werden?
5. Wie ist die Grenzwand des Praxisbeispiels bilanziell zu behandeln, solange das Nachbargebäude tatsächlich noch nicht errichtet ist?
6. Ist es zulässig die Grenzwand im öffentlich-rechtlichen Nachweis bereits als nicht wärmeübertragende Gebäudetrennwand anzusetzen, wenn die spätere Nachbarbebauung zwar vorgesehen oder planungsrechtlich zulässig, jedoch noch nicht real vorhanden ist?
7. Oder ist die Grenzwand bis zur tatsächlichen Errichtung des Nachbargebäudes als Außenwand gegen Außenluft zu bilanzieren?

Antwort: 07.07.2026 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format GEG 2024: Trennwand bei aneinandergereihter Bebauung – Anforderungen bei „gesicherter“ bzw. „nicht gesicherter“ Nachbarbebauung

-> Informieren Sie sich zum Premium-Zugang

Aspekte: Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2024, Neubau, Wohngebäude, Haus, Wohnhaus, Doppelhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Trennwand, gesichert, ungesichert, Wärmeschutz, Mindestwärmeschutz, BEG, FAQ, Sonderregel, BEG-TFAQ, 1.09, GEG-Nachweis, Nachweis, Berechnung, berechnen, aneinandergereiht, Bebauung

Zum Anfang der Seite

Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?

Über unseren GEG-Newsletter erfahren Sie kurz und bündig wie der aktuelle Stand der energetischen Anforderungen an Gebäude ist. Sie erhalten auch Hinweise zu nützlichen Fachinformationen und Praxis-Hilfen.
|
Experten-Newsletter abonnieren

 

.  

Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

 Home + Aktuell | © 1999-2026 | Impressum | Datenschutz | Kontakt |

.

       Impressum

| Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart



© 1999-2026 |
Impressum | Datenschutz | Kontakt |
Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart