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Kurzinfo: Bei diesem Praxisbeispiel handelt es sich um eine
Doppelhaushälfte bzw. ein einzelnes Reihenhaus. Dieses wird als erster
Bauabschnitt auf der Grundstücksgrenze errichtet. Die angrenzende
Nachbarparzelle ist zum Zeitpunkt der Fertigstellung noch unbebaut. Die
Grenzwand des Praxisbeispiels zur künftigen Doppelhaushälfte grenzt damit
faktisch zunächst vollständig an Außenluft. Der Mindestwärmeschutz nach GEG 2024
§ 11 (Neubau - Mindestwärmeschutz) Absatz 2 (DIN 4108-2: 2013-02 und DIN 4108-3:
2018-10) wird eingehalten.
Um die Systematik des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024), der DIN V
18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) und der TFAQ (Bundesförderung für
effiziente Gebäude – Liste der Technischen FAQ - BEG WG / BEG NWG / BEG KFN/KNN)
1.09 in der täglichen Praxis noch besser zu verstehen, wird bei diesem
Praxisbeispiel eine grundsätzliche Fragestellung betrachtet. Sie betrifft den
Begriff der „gesicherten“ bzw. „nicht gesicherten“ Nachbarbebauung bei
aneinandergereihter Bebauung.
Fragen: 1. Wann gilt eine Nachbarbebauung
im Sinne des GEG bzw. der TFAQ 1.09 als „gesichert“ oder „nicht gesichert“?
2. Welcher rechtliche oder tatsächliche Status ist hierfür maßgeblich?
3. Reicht die planungsrechtliche Zulässigkeit einer späteren Grenzbebauung aus,
oder wird beispielsweise ein konkreter Bauantrag, eine erteilte Baugenehmigung,
eine gemeinsame Planung oder eine anderweitige Sicherung notwendig?
4. Ab welchem Nachweis- oder Sicherungsgrad darf die Wand bei
aneinandergereihter Bebauung bilanziell als nicht wärmeübertragend angenommen
werden?
5. Wie ist die Grenzwand des Praxisbeispiels bilanziell zu behandeln, solange
das Nachbargebäude tatsächlich noch nicht errichtet ist?
6. Ist es zulässig die Grenzwand im öffentlich-rechtlichen Nachweis bereits als
nicht wärmeübertragende Gebäudetrennwand anzusetzen, wenn die spätere
Nachbarbebauung zwar vorgesehen oder planungsrechtlich zulässig, jedoch noch
nicht real vorhanden ist?
7. Oder ist die Grenzwand bis zur tatsächlichen Errichtung des Nachbargebäudes
als Außenwand gegen Außenluft zu bilanzieren?
Antwort:
07.07.2026 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024: Trennwand bei aneinandergereihter Bebauung – Anforderungen
bei „gesicherter“ bzw. „nicht gesicherter“ Nachbarbebauung
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Aspekte:
Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2024, Neubau, Wohngebäude, Haus,
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