Kurzinfo:
Schon seit der EnEV 2014 werden Energieausweise
und Inspektionsberichte für Klimaanlagen bundesweit
zentral registriert. Anhand dieser Nummern können
diese Dokumente und ihre Verfasser jederzeit
identifiziert werden, sei es für
Stichprobenkontrollen oder für ordnungsrechtliche
Verfahren. Das Gebäudeenergiegesetz GEG 2020 hat am
1. November 2020 die EnEV abgelöst und führt die
Pflicht zur Registrierung weiter. Das Deutsche
Institut für Bautechnik (DIBt) mit Sitz in Berlin,
nimmt auch weiterhin die Rolle der bundesweiten
Registrierstelle wahr, jedoch nur für maximal fünf
Jahre, bis alle Bundesländer ihre eigenen
Registrier- und Kontrollstellen ausbauen.
Die
GEG-Registrierstelle vergibt Registriernummern
für Energieausweise und Inspektionsberichte für
Klimaanlagen. Für Entwickler von
Berechnungssoftware stellt das DIBt
Informationen, Anleitungen und Spezifikationen
bereit, die das Interface zur
GEG‑Registrierstelle betreffen.
Die
EnEV-Registrierstelle heißt jetzt
GEG-Registrierstelle. Ihre Website und das
Benutzerkonto wurden geringfügig geändert sowie
an die Paragraphen und die Begriffe des GEG
angepasst. Die E-Mail-Adresse lautet nun
dementsprechend
geg-registrierstelle@dibt.de.
Bei der
elektronischen Kontrolle der Stufe 1 prüft das
DIBt die Eingabedaten der Energieausweise auf
ihre Validität. Die dafür benötigten Daten
übermittelt der Aussteller des Energieausweises
über das Benutzerkonto als XML-Kontrolldatei.
Ihr Schema hat das DIBt für die elektronische
Stichprobenkontrolle nach dem neuen
Gebäudeenergiegesetz angepasst. Dieses neue,
überarbeitete Kontrolldateischema
(Kontrollsystem-GEG-2020_V1.0) ist für
Bauvorhaben, die unter das GEG fallen,
verpflichtend. Dabei gelten die folgenden
Übergansregeln. Aussteller von Energieausweisen
müssen auch ihre Software entsprechend
aktualisieren.
Das GEG regelt im
§ 112 (Übergangsvorschriften für
Energieausweise) eine Übergangsfrist von sechs
Monaten nach Inkrafttreten des GEG. Vom 1.
November 2020 bis einschließlich 1. Mai 2021
stellen berechtigte Fachleute weiterhin
Energieausweise - beispielsweise bei Verkauf
oder Neuvermietung - nach den Regeln der EnEV
2014 aus. Während dieser Übergangsfrist basiert
auch das Kontrollverfahren wie bisher auf den
Regelungen der EnEV 2014 und des EEWärmeG 2011.
Auch das bisher gültige Schema (Versionsstand:
2016-06-30) wird weiterhin verwendet.
Nach Ende dieser
Übergangsfrist - also ab dem 1. Mai 2021 -
müssen Aussteller alle Energieausweise für
Bauvorhaben die unter das GEG fallen auch nach
den neuen Regeln erstellen. Somit müssen sie die
Kontrolldateien für diese Ausweise, die in die
elektronische Stichprobenkontrolle gezogen
werden, gemäß dem neuen Kontrolldateischema
(Kontrollsystem-GEG-2020_ V1.0) ausgestellen.
|
Experten-Newsletter: Konditionen und bestellen
Diese Informationen
könnten Sie auch interessieren:
Muster für Energieausweise nach GEG
- für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie für
Aushang-Energieausweis nach Energiebedarf oder
Energieverbrauch
Bekanntmachungen der
zuständigen Bundesministerien der Regeln zur
Datenaufnahme und -verwertung im Baubestand
Bundesförderung energieeffizienter Gebäude BEG:
Neue Chancen ab 2021 im Neubau und Baubestand
Deutsche Umwelthilfe: Bundesregierung muss
Effizienzstandards schnellstmöglich anheben, um
Klimaziele im Gebäudebereich noch zu erreichen -
Neuer Faktencheck der belegt eine völlig
fehlgeleitete Förderpolitik im Gebäudebereich.
VBI fordert auch Verbesserung des GEG - Eine starke
Planungswirtschaft für Deutschland. Interview mit Roland
Engels, VBI-Hauptgeschäftsführer
|