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GEG-bezogene Normen kostenfrei verfügbar GEG-Start | Nachrichten | > 25.03.2020

Auf dem Weg zum Gebäudeenergiegesetz GEG

GEG-bezogene Normen kostenfrei verfügbar

Bundesregierung lehnt Bundesrat-Vorschlag kategorisch ab

Grafik: © waldemarus - Fotolia.com


Kurzinfo: 51 Positionen umfasste die "GEG-Wunschliste" des Bundesrates vor Weihnachten. Die Nummer 5 hatte es in sich: Die Vertreter der Länder wünschten sich von der Bundesregierung, dass alle GEG-bezogenen Normen kostenfrei verfügbar wären. Wie vermutet, hatte dieser kühne, praxisfreundliche Wunsch keine Chancen. Lesen Sie in unserem Kurzbericht, wie sich die Bundesregierung dagegen sträubt und die Absage begründet. Überblick und Links:

Aufzählung

Normenbezug in EnEV und GEG

Aufzählung

Bundesrat empfiehlt und begründet

Aufzählung

Bundesregierung antwortet

Aufzählung

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1. Normenbezug in EnEV und GEG

Wie Sie sich sicherlich auch erinnern, war schon bei der allerersten Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) dies ein "wunder Punkt": Die Normen, auf die sich die Verordnung bezog, waren in der genau angegebenen Version anzuwenden. Doch die Normen wurden parallel zur EnEV ständig weiterentwickelt und so musste der Bund bereits 2004 die zweite Version (EnEV 2004) verkünden, allein wegen den inzwischen aktualisierten Normen...

Auch mussten Planer häufig mit dem Dilemma leben, eine neu herausgegebene Norm-Version NICHT zu verwenden, weil sie in der EnEV in der alten Version verpflichtend aufgeführt war. Denken wir nur an die Normenreihe DIN V 18599 (Energetischen Bewertung von Gebäuden)...

Doch dieses war nur eine Seite der Medaille: Wer die EnEV bisher oder künftig das Gebäudeenergiegesetz (GEG) anwendet, benötigt den Zugriff auf alle in Bezug genommenen Normen und das sind nicht wenige!

Zur EnEV bietet der Beuth Verlag in seinem Dienst "EnEV Normen online" die Möglichkeit an die in Bezug benommenen Normen als Pdf-Versionen zu nutzen, solange man als Abonnent eingeloggt ist. Zur Zeit liegt der Preis pro Jahr für eine Einzelplatzlizenz bei 309,32 Euro und für eine Firmen-Lizenz für einen Standort bei 1.082,58 Euro, beides jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.
Weiter Informationen: www.enev-normen.de

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2. Bundesrat empfiehlt und begründet kostenfreien Zugang

Im Dezember 2019 hat sich der Bundesrat mit dem Entwurf für das neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) befasst. Wenn wir bedenken, dass die Länder die praktische Anwendung der bundesweiten, energiesparrechtlichen Regeln verantworten, macht dies vielfachen Sinn. So fanden wir auch die Vorschläge recht sinnvoll und warteten gespannt auf die Reaktion der Bundesregierung.

Unter Nummer 5 empfiehlt der Bundesrat zum § 7 (Regeln der Technik) dem ersten Absatz folgenden Satz anzufügen: "Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gewährleistet einen kostenfreien Zugang zu den in diesem Gesetz in Bezug genommenen Normen."

Der Bundesrat begründet seinen Vorschlag wie folgt:
"Das Gebäudeenergiegesetz verweist in erheblichem Umfang auf DIN-Normen – unmittelbar und mittelbar. Ohne deren Kenntnis ist der konkrete Regelungsgehalt des Gesetzes für den Normunterworfenen nicht erkennbar. Um dem Grundsatz der Öffentlichkeit von Vorschriften beziehungsweise der Bekanntmachungspflicht gerecht zu werden, ist ein kostenloser "Jedermannszugang" zu diesen Vorschriften verfassungsrechtlich geboten."

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3. Bundesregierung lehnt ab und begründet

Wie erwartet, lehnt die Bundesregierung diesen Vorschlag ab und zwar mit folgender Begründung:

"Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann einen kostenfreien Zugang zu den im GEG in Bezug genommenen Normen nicht gewährleisten. Die Rechte an den Normen liegen in privater Hand.
Alle zitierten DIN-Vornormen und Normen sind im Beuth-Verlag GmbH, Berlin, veröffentlicht und beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt. Sie sind an verschiedenen Stellen öffentlich ausgelegt. Die betroffenen Normanwender können damit verlässlich und ohne Schwierigkeiten Kenntnis vom Inhalt der in Bezug genommenen DIN-Vornormen und Normen erlangen. Überdies sieht auch das Rechtsstaatsprinzip gemäß Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes keine festen Gebote oder Regeln für die Zugänglichmachung von DIN-Normen vor (Bayerischer Verfassungsgerichtshof BayVerfGH, Entscheid. vom 5. Februar 2018 - Vf. 16-VII-16, NVwZ-RR 2018, 377 <378>)."

(Grundgesetz, Artikel 20, Absatz 3:
"Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.")

Redaktion: Melita Tuschinski
Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart
Herausgeberin des Expertenportals EnEV-online.de

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